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Rote Gebiete: Bayern beschließt Neuausweisung

Das bayerische Kabinett hat zum 30. November die Neuausweisung der roten und gelben Gebiete beschlossen, nachdem die EU die bisherige Ausweisung abgelehnt hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach geltendem Recht müssen die Bundesländer bis 30. November die roten und gelben Gebiete neu ausweisen. Das bayerische Kabinett hat diese Woche die neue Gebietskulissen beschlossen. Durch die Änderung der Systematik, die Weiterentwicklung des Ausweisungsnetzes und die Aktualisierung der Nitratmesswerte ergibt sich in Bayern nun eine erhebliche Ausweitung und Verschiebung der betroffenen Gebiete.

„Wir werden besonders die Landwirte, die erstmals von einer Ausweisung betroffen sind, intensiv begleiten und zugleich weiterhin beim Bund mit Nachdruck für mehr Verursachergerechtigkeit kämpfen“, sagte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber nach dem Kabinettsbeschluss. Umweltminister Thorsten Glauber ergänzte: „Der Schutz unserer Gewässer ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Landwirtschaftliche Landnutzung und Grundwasserschutz müssen zusammen gedacht werden. Wir haben uns von Anfang an für eine verursachergerechte Differenzierung eingesetzt. Dafür werden wir uns auch weiter einsetzen.“ Es sei schwer zu vermitteln, dass der Bund auf diesem Weg nicht schon viel weiter sei. Auch die Erweiterung des Messnetzes, an der der man mit Hochdruck arbeite, könne dieses Versäumnis nicht ausgleichen.

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Bis Ende 2024 rund 1.500 Messstellen

Kaniber und Glauber kündigten an, die bayerischen Initiativen für verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung fortzusetzen. Das bayerische Kabinett forderte erneut vom Bund, die dafür notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu schaffen. Auch wird das Grundwassermessnetz als Grundlage des Ausweisungsmessnetzes bis Ende des Jahres 2024 auf rund 1.500 Messstellen ausgebaut. Auf dieser Datenbasis soll dann spätestens Ende 2025 erneut ausgewiesen werden.

Nach den Worten von Ministerin Kaniber ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bereits mit der Fortschreibung der „Bilanz Bayern“ zum Monitoring der Düngung beauftragt. Sobald der Bund die Rechtsgrundlagen geschaffen habe, werde das System zur Erhebung der notwendigen Datengrundlagen entsprechend weiterentwickelt.

Übergangsregeln für Flächen in neuen roten Gebieten?

Für landwirtschaftliche Flächen, die zu roten Gebieten hinzugekommen sind, sollen so weit wie möglich Übergangsregelungen vorgesehen und im aktuellen Umstellungsprozess die Vermeidung von existenzgefährdenden Härtefällen geprüft werden. Zudem soll das Ausweisungsverfahren durch ein umfangreiches, gemeinsames Informationsangebot von Landwirtschafts- und Umweltverwaltung transparent gemacht werden.

Kernstück sind nach Aussage der beiden Kabinettsmitglieder gemeinsame Informationsveranstaltungen der Landwirtschafts- mit den Wasserwirtschaftsämtern vor Ort. Dort sollen die regionalen Ausweisungen und deren Folgen im Detail erklärt sowie Reaktions- sowie Anpassungsstrategien erläutert werden.

Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von Maßnahmen befreien!

Laut Ministerin Kaniber hat die Europäische Kommission deutlich bestimmt, wann ein rotes Gebiet ausgewiesen werden muss. Die Kommission habe aber auch klar gesagt: Die verpflichtenden Maßnahmen in den roten Gebieten könnten modifiziert werden. Dazu müssten die Mitgliedsstaaten durch belastbare Systeme Betriebe identifizieren, die gewässerschonend wirtschaften.

„Das trage ich voll mit“, so die Ministerin. „Landwirte, die in roten Gebieten nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müssen von Maßnahmen befreit werden. Dazu haben wir aus Bayern dem Bund bereits mehrfach Vorschläge gemacht und der Bund hat im Frühsommer zugesichert, ein solches System zu entwickeln. Jetzt ist Bundesminister Özdemir am Zug. Ich werde ihn nicht aus seiner Verantwortung entlassen, für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen.“

Rote Gebiete werden auf 934.000 ha der Landesfläche von Bayern ausgewiesen, davon 546.000 ha landwirtschaftliche Fläche (LF), was 17,1 % der LF entspricht. Gelbe Gebiete werden auf 1.699.000 ha der Landesfläche von Bayern ausgewiesen, davon 928.000 ha LF bzw. 29,3 % der LF.

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