Die Schafhalter in Rheinland-Pfalz haben Entschädigungsgrundsätze für durch den Wolf verursachte Schäden vorgeschlagen.
Wie der Vorsitzende vom Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), Günther Czerkus, dazu gegenüber AGRA-EUROPE erläuterte, soll das bei der Veranstaltung „Zäune gegen Wölfe“ in Bettenfeld erarbeitete Papier zur Versachlichung der Diskussion beitragen.
Im Einzelnen schlagen die Schäfer vor, beim Ausbruch der Herde im Zusammenhang einer Wolfsattacke abzuklären, ob die Mindeststandards gegen den Einbruch von Beutegreifern nach dem Wolfsmanagementplan eingehalten wurden. Nach dem Motto „Was sicher gegen Einbruch ist, ist auch sicher gegen Ausbruch“ habe der Schäfer alles getan, um einen Ausbruch der Herde zu verhindern und sei dann haftungsfrei, wird argumentiert.
Dasselbe sollte bei Schäden an einem Dritten durch einen solchen Ausbruch gelten, beispielsweise beim benachbarten Landwirt und seinem Maisfeld. Die Schäfer sprechen sich dafür aus, den Schaden in solchen Fällen ebenfalls über den Wolfsmanagementplan abzuwickeln. Ähnliches wünschen sie sich für das mögliche Verlammen tragender Schafe nach einem Angriff. Es könne bis zu vier Wochen dauern, bis die letzten Schafe aufgrund einer Attacke verlammt hätten, erklärte Czerkus.
In Anlehnung an entsprechende Regelungen in Frankreich fordern die Schäfer außerdem eine finanzielle Anerkennung des stark erhöhten Betreuungsbedarfs der Herde nach einer Attacke. Unbürokratisch und möglichst einheitlich sollten zudem Vorbeugemaßnahmen im Wolfsgebiet unterstützt werden. Keinen Änderungsbedarf sehen die Tierhalter dagegen bei Wolfsangriffen mit unmittelbaren Schäden an der Herde. Hier sei die Erstattung der Schäden bereits jetzt recht klar und nachvollziehbar geregelt, sagte der BVBS-Vorsitzende.
Das Grundsatzpapier wurde an das Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Bei einem weiteren Treffen der Schäfer im Februar 2016 sollen die Möglichkeiten und Grenzen von Herdenschutzhunden thematisiert werden.