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Staatsanwaltschaft geht wegen Freispruch für Stalleinbrecher in Revision

Der Rechtsstreit um den Stalleinbruch von drei Tierschützern in Sachsen-Anhalt geht weiter. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg aus der vergangenen Woche eingelegt. Der Fall landet jetzt vor dem Oberlandesgericht Naumburg.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Rechtsstreit um den Stalleinbruch von drei Tierschützern in Sachsen-Anhalt geht weiter. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg aus der vergangenen Woche eingelegt. Der Fall landet jetzt vor dem Oberlandesgericht Naumburg.


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In der Magdeburger Entscheidung waren die Aktivisten der Organisation Animals Right Watch (ARIWA) freigesprochen worden, obwohl sie widerrechtlich in eine Stallanlage in der Börde eingedrungen waren, um Filmaufnahmen über die dortigen Haltungsbedingungen zu machen. Zwar hatte das Landgericht die Aktion als Hausfriedensbruch gewertet. Weil es den Tierschützern jedoch darum gegangen sei, Missstände in der Tierhaltung zu dokumentieren und sie damit auf Versäumnisse bei der staatlichen Kontrolle reagiert hätten, sei ihr Verhalten zu rechtfertigen.


Unterdessen hat der Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Otto Depenheuer mit scharfer Kritik auf das Urteil des Landgerichts Magdeburg reagiert. „Wenn das Schule macht, sind wir schnell an der Grenze des Rechtsstaats angelangt“, sagte Depenheuer am Dienstag beim Berliner Forum. Der Staatsrechtler forderte eine breite öffentliche Diskussion über diesen Fall und seine möglichen Konsequenzen. Vielleicht könne es gelingen, auf diese Weise eine Änderung des Meinungsklimas in der Tierschutzdebatte herbeizuführen.

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