Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Streit um Holzlieferungen mit dem österreichischen Sägeunternehmen Klausner zumindest vorerst beilegen können. Wie der Sprecher des Agrarministeriums, Frank Seidlitz, erklärte, konnte mit Klausner eine Einigung erzielt werden. „Der Angriff wurde abgewehrt. Es sind auch weiterhin Lieferungen des Landesbetriebes an andere Sägeunternehmen möglich."
Seidlitz bestätigte, dass die Regierung Klausner am späteren Freitagabend vor dem Landgericht Münster zugesagt habe, für sechs Monate insgesamt 195 000 Fm Fichtenstammholz zu reservieren. In diesem Zeitraum wollten beide Seiten eine endgültige Vereinbarung über die zukünftigen Holzlieferungen finden und einen Vergleich schließen, so der Ressortsprecher. Dies betrifft ihm zufolge auch die Schadensersatzforderungen von Klausner an das Land, die sich laut dem Unternehmen mittlerweile auf fast 120 Mio. Euro belaufen sollen.
Derweil lässt das Ministerium den Vertrag mit Klausner beihilfen- und kartellrechtlich bei der EU-Kommission prüfen. Der österreichische Konzern hatte beim Landgericht Münster mittels einer einstweiligen Verfügung erwirken wollen, dass Nadelrundholzlieferungen aus dem Staatswald Nordrhein-Westfalens an Sägewerke außerhalb der eigenen Gruppe untersagt werden. Von dieser Forderung rückte das Unternehmen nach einer mehr als zehnstündigen Verhandlung ab. Sollten sich beide Parteien bis Anfang November nicht außergerichtlich einigen können, geht die Sache wieder an das Landgericht. Laut Seidlitz ist dann aber nicht vor Mitte 2014 mit einer Entscheidung zu rechnen.
„Unaufrichtiges“ Verhalten
Im Vorfeld der gerichtlichen Verhandlung hatte Klausner dem Land Nordrhein-Westfalen in einer Veröffentlichung vorgeworfen, sich „unaufrichtig“ zu verhalten. Es sei nie das Ziel gewesen, der Branche „das Wasser abzugraben“; „unsere eigenen Wurzeln liegen in der lokalen Sägewerks- und Waldbauernwirtschaft und wir fühlen uns dieser Herkunft verbunden“, so der Konzern. Das Land Nordrhein-Westfalen habe Verträge gebrochen, obwohl deren Wirksamkeit zwischenzeitlich richterlich festgestellt worden seien.
"Dadurch wurde und wird unserem Unternehmen ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil zugefügt. Allein schon im Interesse unserer rund 1 000 Mitarbeiter an zwei bedeutenden Standorten in Deutschland bleibt unserem Unternehmen keine Wahl, Ausgleich für die entstandenen Nachteile zu suchen und uns gegen den Rechtsbruch zu wehren", so Klausner. Auch hatte das Unternehmen darauf verwiesen, dass die 2007 vereinbarten Preise für die Holzlieferungen höher als die zu dem Zeitpunkt üblichen Konditionen gewesen seien.
Gleichwohl sei das Land Nordrhein-Westfalen einige Zeit später vertragsbrüchig geworden und auch eine Kündigung habe es nicht gegeben. Dies hätten die bisherigen Gerichtsurteile in zwei Instanzen bestätigt.
Nordrhein-Westfalen hatte Klausner die jährliche Lieferung von 500 000 Fm Fichtenstammholz zugesagt. Der Vertrag war im Jahr 2007 abgeschlossen worden, nachdem der Orkan "Kyrill" enorme Sturmschäden verursacht hatte. Staatssekretär Peter Knitsch vom Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium erklärte jetzt im Prozess, dass diese Menge Holz in den Wäldern des Landes nicht zur Verfügung stehe. (AgE)