In den EU-Verhandlungen zur Zukunft der Direktzahlungen wird die konsequente Trennung eines Sockelbetrags ohne Greening-Auflagen und einer zusätzlichen Ökologisierungsprämie immer wahrscheinlicher. Sowohl zahlreiche Mitgliedstaaten als auch Europaabgeordnete scheinen sich mit dieser Lösung anfreunden zu können. Das ist der Stand nach den jüngsten Gesprächen im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) des Rates und im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments.
Die Europäische Kommission ist nach wie vor der Auffassung, dass bei wiederholten Verstößen im Zweifelsfall nicht nur der Greening-Anteil von bis zu 30 % der Direktzahlungen, sondern darüber hinaus auch die Basisprämie angetastet werden könnte. In einer jetzt durchgesickerten, informellen Erläuterung schlägt die Generaldirektion Landwirtschaft eine Höchststrafe von 200 % des Greening-Anteils vor - also 60 % des gesamten Direktzahlungsanspruchs.
Manuel Luis Capoulas Santos, der zuständige Berichterstatter im Europaparlament, plädiert hingegen für die Beschränkung eventueller Strafen auf die Ökologisierungsprämie selbst. Ferner sprach er sich am Montag dafür aus, die geplante Anbaudiversifizierung durch zusätzliche Schwellenwerte praxisorientierter zu machen: Danach sollen lediglich auf Flächen von mehr als 20 ha tatsächlich drei verschiedene Früchte angebaut werden müssen. Für Flächen zwischen 3 ha und 20 ha wären - entgegen dem Kommissionsvorschlag - nur zwei Kulturen verpflichtend.
Daneben tritt der ehemalige portugiesische Landwirtschaftsminister im Sinne seiner Fraktion, der Sozialdemokraten, für die Bündelung von ökologischen Vorrangflächen ein, um größere zusammenhängende Einheiten zu bilden.
Die Kommissionsdefinition eines aktiven Landwirts lehnt Capoulas Santos als zu bürokratisch ab. Er zieht eine Negativliste vor, die zwar verpflichtend, aber von den Mitgliedstaaten selbst ausgestaltet werden soll. Die Kleinlandwirteregelung hingegen soll freiwillig bleiben. (AgE)