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Über 500 Landwirte unterzeichnen Resolution gegen Mindestlohngesetz

Über 500 Landwirte und Winzer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Kreisverband an Nahe und Glan, und des Weinbauverbandes Nahe haben sich mit einer Resolution an die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundestagsabgeordnete Antje Lezius gewandt.

Lesezeit: 2 Minuten

Über 500 Landwirte und Winzer des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Kreisverband an Nahe und Glan, und des Weinbauverbandes Nahe haben sich mit einer Resolution an die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundestagsabgeordnete Antje Lezius gewandt.

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Kreisvorsitzender Johannes Thilmann und der Präsident des Weinbauverbandes Nahe, Dr. Thomas Höfer, fordern dringend eine Nachbesserung durch die Politik. Sie verlangen, dass die Anwendung des Mindestlohns für die betroffenen Betriebe praktikabel gestaltet werden müsse.


In der Resolution, die den Politikerin zuging, fordern sie eine bürokratische Entlastung der Landwirtschaft und des Weinbaus. Durch die Einordnung der Betriebe unter das Arbeitnehmerentsendegesetz müssten in der Landwirtschaft und im Weinbau alle Beschäftigten belastende bürokratische Aufzeichnungspflichten erfüllen. Selbst langjährige Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige würden durch die Einführung des Mindestlohns den Aufzeichnungspflichten unterliegen.



Die Landwirte und Winzer fordern, dass die Minijobs von den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu befreien sind. Außerdem müssten Rentner vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmerentsendegesetzes ausgenommen werden. Müsste für sie zwingend der Mindestlohn gezahlt werden, so würden sie in vielen Fällen nicht weiter beschäftigt, da sie häufig dem Tempo und somit der Leistungsfähigkeit eines jüngeren Menschen nicht mithalten können. Man würde den Rentnern damit eine Hinzuverdienstmöglichkeit nehmen.



Außerdem muss die Erntenotwendigkeit in der Landwirtschaft und im Weinbau angemessen berücksichtigt werden. Es muss möglich sein, im Rahmen einer branchenbezogenen Allgemeinverfügung den besonderen arbeitszeitlichen Härten, die es nun einmal während einer Erntesituation gibt, gerecht werden zu können.



Thilmann und Dr. Höfer fordern die Politik auf, endlich zu handeln und nicht alle Branchen gleich zu behandeln. Arbeitszeitspitzen seien in der Landwirtschaft und im Weinbau nun einmal systemimmanent. Dies sei mit anderen Wirtschaftszweigen nicht vergleichbar. Somit müsse es auch möglich sein, an sechs Tagen in der Woche und über zehn Stunden hinaus arbeiten zu können, ohne dass dieser Arbeitsanfall in der Folgewoche schon wieder ausgeglichen werden müsse. Auf solch einer Basis könne keine Ernte ordnungsgemäß durchgeführt werden. 500 Bauern und Winzer könnten nun einmal nicht irren. Die Politik müsse jetzt endlich handeln.


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