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Umbruchverbot von Dauergrünland in Niedersachsen

Seit vergangenem Donnerstag gilt innerhalb der gemeinsamen Förderregion Niedersachsen und Bremen für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die EU-Direktzahlungen erhalten, ein Verbot zum Umbruch von Dauergrünlandflächen. Darauf hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hingewiesen.

Lesezeit: 1 Minuten

Seit vergangenem Donnerstag gilt innerhalb der gemeinsamen Förderregion Niedersachsen und Bremen für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die EU-Direktzahlungen erhalten, ein Verbot zum Umbruch von Dauergrünlandflächen. Darauf hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hingewiesen. Wie das Ressort mitteilte, greift das Verbot, wenn der Dauergrünlandanteil im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche gegenüber dem Referenzjahr 2003 um mehr als 5 % zurückgegangen ist. Dieser vorgegebene Grenzwert wurde jetzt überschritten: Während im Referenzjahr 2003 auf 2,632 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche knapp 763 890 ha Dauergrünland kamen, waren es im Jahr 2009 noch 704 798 ha Dauergrünland von insgesamt 2,598 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche. Ausnahmen vom Umbruchverbot können ausnahmsweise von den zuständigen Stellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen genehmigt werden, wenn die Betriebsinhaber als Ersatz anderswo eine gleich große Fläche als Dauergrünland herstellen. Entsprechende Antragsformulare können bei der Landwirtschaftskammer angefordert werden.

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