Die Unionsfraktion setzt beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur auf eine Doppelstrategie. Wie aus einem Eckpunktepapier ihrer Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ hervorgeht, soll kurzfristig mobiles Breitband die Voraussetzung für eine Versorgung ländlicher Regionen mit leistungsfähigen Internetzugängen schaffen.
Dazu sollen die 700 Mhz-Frequenzen für mobiles Breitband zur Verfügung gestellt werden. Mit einer Änderung der Frequenz-Verordnung soll erreicht werden, dass dieser Frequenzbereich, der bislang ausschließlich für die Rundfunknutzung vorgesehen ist, geöffnet wird. Zudem soll sichergestellt werden, dass ein beträchtlicher Teil der Erlöse aus einer Frequenzvergabe oder-versteigerung wieder in den Ausbau von Breitbandnetzen investiert wird.
„Durch eine entsprechende Auflage soll eine nahezu hundertprozentige Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit mobilem Breitband erreicht werden“, heißt es in dem Papier. Daneben will die Union die Kosten des Festnetzausbaus senken. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll gewährleisten, dass Anbieter bestehende Netzinfrastrukturen mit nutzen können. Genannt werden eine Mitverlegung von Breitbandleitungen in und an den Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzen sowie den Verkehrsnetzen, ferner ein Rechtsrahmen zur Klärung von Streitigkeiten zwischen betroffenen Unternehmen sowie mehr Transparenz bei der Ausbauplanung anderer Netzinfrastrukturen.