Der Tierschutzbeirat des Landes Schleswig-Holsteins ruft Landeigentümer dazu auf, alte und nicht mehr funktionstüchtige Stacheldraht- oder Zaunreste aus der Landschaft zu entfernen und so zu verhindern, dass Tiere oder Menschen zu Schaden kommen.
Fast kein Spaziergang in Schleswig-Holstein sei möglich, ohne dass man am Wegesrand auf die Überbleibsel von alten Weidezäunen stößt. Gerade jetzt, zum Ende des Winters, würde der Drahtschrott an vielen Ecken in Feld und Flur wieder sichtbar. Seit Jahrzehnten ist Stacheldraht zur Einfriedung von Grünland-, Weide- und Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein üblich und verbreitet.
Nach Aussagen des Tierschutzbeirates sei es anscheinend normal, dass alte Zäune, die nicht mehr gebraucht werden, einfach in der Landschaft liegen gelassen werden, obwohl sie eine große Gefahr für Wildtiere darstellen. Als Tiefflieger verfangen sich besonders Eulen und Weihen mit ihren empfindlichen Flügeln darin. Auch Hirschartige verletzen sich immer wieder lebensgefährlich in diesen Zäunen. Aber nicht nur bei Wild- und Haustieren verursacht der tückische Draht immer wieder Verletzungen, sondern auch beim Menschen.
Auf Stacheldraht verzichten
Bald beginnt die Weidesaison. Der Tierschutzbeirat möchte in diesem Zusammenhang an alle Landwirte und Hobbytierhalter appellieren, bei der Haltung ihrer Tiere auf Stacheldraht zu verzichten. Vor allem der Einsatz von elektrifiziertem Stacheldraht, mit dem in Schleswig-Holstein immer noch viele Rinderherden eingezäunt werden, sollte unterbleiben. Elektrifizierter Stacheldraht ist gemäß den Normen DIN EN 60335-2-76 und VDE 0131 schon seit Jahren nicht mehr zulässig und tierschutzwidrig.