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Urteil: Früchtequark ist nicht mit reiner Milch gleichzusetzen

Die Molkerei Ehrmann darf ihren Fruchtquark "Monsterbacke" nicht mehr mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" bewerben. Das haben die Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Der Früchtequark enthalte zwar den gleichen Kalziumgehalt wie Milch, allerdings sei Zuckergehalt um ein mehrfaches höher.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Molkerei Ehrmann darf ihren Fruchtquark "Monsterbacke" nicht mehr mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" bewerben. Das haben die Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Der Früchtequark enthalte zwar den gleichen Kalziumgehalt wie Milch, allerdings sei Zuckergehalt um ein mehrfaches höher. Der Satz sei geeignet, den Verbraucher in die Irre zu führen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg, welche die Werbeaussage als Irreführung der Verbraucher beanstandete. Mit dem Slogan werde den Eltern suggeriert, man könne das "tägliche Glas Milch" durch den Früchtequark ersetzen. Gegen die Entscheidung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

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