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Verbraucherschützer fordern generelle Herkunftsangabe bei Lebensmitteln

Die Verbraucherzentrale Hessen hat das Fehlen einer eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln kritisiert und zugleich eine generelle Kennzeichnungspflicht des Ursprungslandes für alle Lebensmittelgruppen gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verbraucherzentrale Hessen hat das Fehlen einer eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln kritisiert und zugleich eine generelle Kennzeichnungspflicht des Ursprungslandes für alle Lebensmittelgruppen gefordert.


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Wie die Frankfurter Verbraucherschützer mitteilten, stehen Konsumenten beim Einkauf oft vor einem Rätsel, ob die Lebensmittel um die halbe Welt transportiert worden seien oder aus der Nähe stammten. Eine Verpflichtung, nach der Hersteller die Herkunft der Lebensmittel eindeutig kennzeichnen müssten, gebe es nur in wenigen Fällen. Ernährungsexpertin Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen begrüßte deshalb den Vorstoß der Wiesbadener Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich, sich in der Verbraucherschutzministerkonferenz für die Herkunftskennzeichnung von tiefgekühltem Obst und Gemüse stark machen zu wollen.


„Doch wir sehen hier mehr Handlungsbedarf. Die Lücken in der Herkunftskennzeichnung sind weitaus größer“, monierte Schauff. Nur in wenigen Fällen wie bei Eiern und Rindfleisch sei eine durch Ziffern und Buchstaben eindeutig nachvollziehbare Herkunftskennzeichnung EU-weit vorgeschrieben. Auch bei frischem Obst und Gemüse, ob lose oder verpackt, müsse das Ursprungsland angegeben werden. Doch es reiche schon, Eier zu färben, Rindfleisch etwas zu salzen oder frische Pfifferlinge zu putzen. Schon durch den kleinsten Verarbeitungsschritt entfalle auch für diese Lebensmittelgruppen die Kennzeichnungspflicht des Ursprungslandes.


Hinweise zur Herkunft wertgebender Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln, zum Beispiel den Früchten in der Roten Grütze oder der Milch für den Joghurt, suchten Verbraucher vergeblich; freiwillige Angaben der Hersteller seien äußerst selten. „Wir halten eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes für alle Lebensmittelgruppen beziehungsweise der Hauptzutaten von zusammengesetzten Produkten für unverzichtbar“, sagte Schauff. Nur so könnten sich Verbraucher bewusst für regionale Ware entscheiden und damit einen Beitrag zum nachhaltigen Konsum leisten. (AgE)

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