Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat an ihre Versicherten appelliert, auf die Einhaltung von Fristen bei der Betriebs- und Haushaltshilfe zu achten. Nur eine rechtzeitige Antragstellung sichere eine lückenlose Einsatzverlängerung, betonte die SVLFG.
Eine Verlängerung müsse rechtzeitig vor Ende eines laufenden Bewilligungszeitraums beantragt werden. Zur Fristwahrung reiche auch die telefonische Kontaktaufnahme mit der SVLFG aus.
Der in Kassel ansässige Bundesträger ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) für mehr als 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit rund 1 Million versicherten Arbeitnehmern, ferner für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) mit annähernd 250 000 Versicherten und mehr als 600 000 Rentnern sowie für die landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung mit knapp 800 000 Versicherten im Bundesgebiet.