Keine zwingenden Gründe für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für den Bodenmarkt sieht der Direktor des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, Prof. Peter Weingarten. „Insgesamt funktioniert der Bodenmarkt gut“, so der Wissenschaftler gegenüber dem Pressedienst AGRA-EUROPE.
Ausdrücklich warnt Weingarten vor einer Überreglementierung des Bodenmarkts. Dies könne dazu führen, dass der Boden nicht zum besten Wirt wandere. Ein funktionierender Bodenmarkt sei von großer Bedeutung für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Eine Diskriminierung bestimmter kauf- oder pachtwilliger Personen oder Unternehmen sollte dem Agrarökonomen zufolge nur dann vorgenommen werden, „wenn überzeugend nachgewiesen werden kann, dass ansonsten wichtige gesellschaftliche Ziele beeinträchtigt werden“.
Dem Institutsleiter zufolge sollte gewährleistet sein, dass es zu keinen marktbeherrschenden Stellungen auf dem Bodenmarkt kommt. Zudem müsse die statistische Datengrundlage verbessert werden.
Zurückhaltend äußert sich Weingarten zur derzeitigen Leitbilddiskussion. Bislang habe es die Agrarpolitik aus guten Gründen vermieden, bestimmte Unternehmensgrößen zum Leitbild zu erklären. Die angestrebte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sollte dem Wissenschaftler zufolge auch dazu genutzt werden, den Maßnahmenkatalog zu verschlanken.
Mehr Transparenz
Mögliche Beeinträchtigungen auf dem Bodenmarkt liegen nach den Worten von Weingarten dort vor, „wo einzelne landwirtschaftliche Unternehmen aufgrund ihrer Größe eine marktbeherrschende Stellung auf dem Pachtmarkt haben oder wo es zu Absprachen zwischen Unternehmen kommt“. Zwar hätten außerlandwirtschaftliche und überregional tätige Investoren in den neuen Bundesländern an Bedeutung gewonnen. Allerdings seien die Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Entwicklung keineswegs generell negativ oder positiv.
Gleichzeitig räumt der Wissenschaftler eine Ungleichbehandlung auf dem Bodenmarkt ein, weil der „indirekte“ Kauf von Flächen über den Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen in der Regel nicht dem Grundstückverkehrsgesetz unterliege. Ein grundlegendes Problem bestehe darin, dass es keine belastbaren statistischen Daten über Anteilsübertragungen gebe. Mehr Transparenz im Sinne einer Verbesserung der Datengrundlage sei daher wünschenswert.