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Weiter Streit um Flächenprivatisierung

Die weitere Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVB) in den neuen Ländern wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde am Dienstagnachmittag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich, bei dem es um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum begünstigten Flächenerwerb ging.

Lesezeit: 4 Minuten

Die weitere Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVB) in den neuen Ländern wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Das wurde am Dienstagnachmittag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses deutlich, bei dem es um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum begünstigten Flächenerwerb ging. Damit wollen die Fraktionen die Flächenverwertung vorantreiben, der im wesentlichen bis 2025 abgeschlossen sein soll. Seit 2004 seien Preissteigerungen bei den durch die BVVG zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen zu verzeichnen, die sich im Schnitt bis heute auf fast 100 % summierten, heißt es im Entwurf. Nichtwirtschaftende Alteigentümer haben die Möglichkeit, Flächen begünstigt für einen Betrag bis zur Höhe einer Ausgleichsleistung zu kaufen. Voraussetzung dafür sei ein bestandskräftiger Bescheid über die dazu erforderlichen Anträge. Verzögerungen bei den Bescheiden sind nach Ansicht der Fraktionen deshalb problematisch, weil nichtwirtschaftende Alteigentümer aufgrund dieser Teuerung immer weniger Flächen erwerben können. Der entsprechende Paragraf des Ausgleichsleistungsgesetzes soll daher nach dem Willen der Koalition so geändert werden, dass Verzögerungen bei Bescheiden über Ausgleichsleistungen die Erwerbsmöglichkeiten nicht mehr beeinträchtigen sollen. So soll beispielsweise die Möglichkeit eröffnet werden, für die Berechnung des Kaufpreises den maßgeblichen Verkehrswert zum Stichtag 1. Januar 2004 zugrunde zu legen.


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Argumente



Helmut Born, Deutscher Bauernverband, erklärte in seiner schriftlichen Stellungnahme, dass in Anbetracht der seit 2007 stark gestiegenen Verkehrswerte für landwirtschaftliche Grundstücke der potenzielle flächenmäßige Erwerbsumfang für Alteigentümer durch die Begrenzung ihres Erwerbsanspruchs auf maximal bis zur Höhe der Ausgleichsleistungen erheblich reduziert worden sei. Diese Entwicklung zu Ungunsten der Alteigentümer sei jedoch nicht von diesen zu vertreten, sondern allein auf die Verzögerung bei der Bescheidung ihrer Anträge auf Ausgleichsleistungen durch die zuständigen Vermögensämter zurückzuführen. Deshalb trage der Deutsche Bauernverband das Anliegen des Gesetzentwurfs mit. Ebenso begrüßte Albrecht Wendenburg von der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen die Koalitionsinitiative. ”Es geht auch um Wiedergutmachung", sagte er. Die Stichtagsregelung bewirke lediglich einen Ausgleich dafür, dass die Alteigentümer infolge jahrelanger Untätigkeit der Verwaltung Schaden erlitten hätten.


Für Manfred Graf von Schwerin von der ”Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum" ist der Gesetzentwurf ein ”Schritt in die richtige Richtung". Damit würde die Benachteiligung der Berechtigten ”in etwa" kompensiert.



Für Till Backhaus (SPD), Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern, gibt es für eine Besserstellung der Alteigentümer ”keine rechtliche Veranlassung". Er geht davon aus, dass die neue Gesetzeslage dazu führen werde, dass ”praktisch jeder Alteigentümer" seinen Anspruch geltend machen werde. Deshalb forderte er auch unter anderem eine Verlängerung der Pachtverträge an bisherige Pächter um weitere zwölf Jahre.


Dafür setzte sich auch der Landwirt Wolfgang Jäger ein. Der Pachtpreis müsse auf den üblichen Preis von 2004 festgelegt werden. Es gehe darum, den vor Jahren gefundenen Kompromiss nicht mehr aufzuschnüren und einen dauerhaften Interessenausgleich herbeizuführen.


Thorsten Purps von der Rechtsanwaltskanzlei Streitbörger Speckmann kritisierte, dass die Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeiten durch die Erhöhung des Kaufpreises nicht gerechtfertigt sei.



Zu Tausenden wurden die Bescheide über die frühere Enteignung von den Landesbehörden durch Versäumnisse noch nicht ausgestellt, kritisiert Hans-Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Agrarausschusses. Die Alteigentümer seien somit Opfer der rasanten Preisentwicklung für landwirtschaftlichen Grund und Boden in den Neuen Ländern. Durch diese Preisentwicklung hätten die Alteigentümer nicht einmal mehr die Hälfte der 1994 in Aussicht gestellten 30 ha begünstigt erwerben können. Daher ist für Goldmann die Einführung des Stichtags 2004 nur folgerichtig und überfällig. In einem weiteren Gesetz, das Anfang 2011 verabschiedet werden soll, sollen die Verfahren der über 10.000 offenen Anträge bei den Landesvermögensämtern drastisch beschleunigt werden. An die SPD gerichtet appelliert Goldmann, auf eine Neiddebatte in diesem Zusammenhang zu verzichten. Die Bundesrepublik habe die moralische Verpflichtung den Betroffenen wenigstens die Möglichkeit einzuräumen, einen Teil ihres ehemaligen Besitzes ermäßigt zurückkaufen zu können.


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