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Weiter Unklarheit über Zuständigkeit beim GVO-Anbau

Das künftige Verfahren beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa bleibt weiterhin unklar. Die EU-Kommission kann ihren Plan, den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu überlassen, vorerst nicht durchsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das künftige Verfahren beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa bleibt weiterhin unklar. Die EU-Kommission kann ihren Plan, den Mitgliedsstaaten die Entscheidung über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu überlassen, vorerst nicht durchsetzen. Bei dem Treffen der EU-Umweltminister gestern in Brüssel wurde deutlich, dass viele Länder darin einen Verstoß gegen die Prinzipien des gemeinsamen Binnenmarkts sowie gegen die WTO-Regeln sehen, berichtet das Portal transgen.de. Das habe ein Gutachten des juristischen Dienstes gezeigt. Als problematisch gelten insbesondere mögliche Begründungen, die ein Land für nationale Anbauverbot heranziehen könnte. Wissenschaftliche Zweifel an der Sicherheit von GVO-Pflanzen können nicht angeführt werden, da diese Fragen weiterhin in einem europäisch einheitlichen Zulassungsverfahren für alle Länder bindend geklärt werden. Die Kommission will nun eine Liste mit möglichen "sozioökonomischen" Verbotsgründen vorlegen. Bis heute ist jedoch nicht geklärt, was unter sozioökonomischen Kriterien zu verstehen ist und wie sie in rechtlich eindeutige und überprüfbare Entscheidungen einfließen können. Eine Reihe von Mitgliedstaaten, vor allem Frankreich, äußerte in Brüssel heftige Kritik an der Kommission, da sie ihren Auftrag bisher nicht erfüllt habe. Eine Arbeitsgruppe trifft sich nun Anfang Februar, um die Möglichkeiten für eine Nationalisierung des Anbaus von GVO auszuloten. Einige Länder haben ihre weitere Mitarbeit in der Gruppe davon abhängig gemacht, ob bis dahin die Frage der sozioökonomischen Verbotsgründe geklärt ist, so transgen.de.

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