Angesichts der zunehmenden Verbreitung des Wolfes in Deutschland – erste Sichtungen erfolgten auch bereits in Nordrhein-Westfalen – wächst die Sorge vor den Folgen für die Weidehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere.
Laut dem Fachausschuss „Rinder“ des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) lassen Erfahrungen aus Frankreich, aber auch Vorfälle in anderen Bundesländern befürchten, dass die Rückkehr des Wolfes die Weidehaltung nicht nur von Schafen und Ziegen erheblich in Mitleidenschaft ziehen kann. Gerade in dichtbesiedelten und verkehrsreichen Gebieten wie Nordrhein-Westfalen bergen Angriffe von Wölfen zudem Konflikt- und Gefährdungspotenzial durch Panikfluchten angegriffener Herden, so die weitere Sorge der Rinderhalter.
Im Rahmen eines „Wolfsmanagement“ müssen die Belange der gesellschaftlich gewünschten Weidetierhaltung umso mehr in den Blickpunkt rücken. Nach Auffassung des Fachausschusses sind der Rückkehr des Wolfes daher Grenzen zu setzen. Dazu ist insbesondere eine Einregulierung verhaltensauffälliger und wiederholt Weidetiere bedrohender Wölfe unverzichtbar. Jegliche wirtschaftlichen Nachteile, die durch den Auftritt des Wolfes entstehen, sind dabei den Weidetierhaltern vom Staat dauerhaft, vollumfänglich und rechtssicher auszugleichen.
Wenn die Politik mehr Weidehaltung fordert, muss sie gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass die Weidehaltung auch unbeschadet durchgeführt werden kann und die Zuwanderung des Wolfes nicht auf dem Rücken der Tierhalter erfolgt, so der Fachausschuss.
MV: Schafe bei Picher wahrscheinlich vom Wolf gerissen
Unterdessen gibt es von dem mutmaßlichen Wolfsriss in der Nähe von Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) etwas neues. Dort wurden am 28. und 30. November sieben Schafe gerissen und zwei weitere verletzt. Nach der Einschätzung eines hinzugezogenen Rissgutachters kann ein Wolf als Verursacher des Schadens nicht ausgeschlossen werden. Das Tier bzw. die Tiere drangen über einen durch Sturmschaden herabgedrückten Wildschutzzaun auf die Koppel.
Das Schweriner Agrarministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tierhalter im Wolfsgebiet ihre Vorkehrungen zum Herdenschutz überprüfen sollten. Empfohlen werden dabei entweder mind. 90 cm hohe stromführende Zäune mit einem Bodenabstand <20 cm bzw. Maschendrahtzäune mit mind. 120 cm Höhe. Die Zäune müssen allseitig geschlossen sein. „Das Land unterstützt Tierhalter beim Kauf von höheren Elektrozäunen, von Herdenschutzhunden bzw. dem Einbau von Untergrabschutz mit einer Förderung bis zu 75 Prozent“, sagte Agrarminister Dr. Till Backhaus.
Getötete Schafe mit Verdacht auf Wolfsriss, aber auch Beobachtungen von Wölfen sollten umgehend gemeldet werden. Die Kontaktdaten der Rissgutachter sowie weitere Informationen zu der Thematik finden Sie hier