Die Sicherheits-, Qualitäts- und Etikettierungsanforderungen von Düngemitteln sollen dem jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zur Folge standardisiert werden, um den Handel mit organischen Düngemitteln und biologischen Abfällen zu erleichtern. Wie das Agrarische Informationszentrum (AIZ) aus Österreich berichtet, sollen die Eigenschaften und die Mindestgehalte, beispielsweise von Stickstoff, Phosphor oder organischer Substanz, dem Landwirt auf dem Etikett klar mitgeteilt werden sollen.
Künftig müssen Hersteller von organischen und nicht organischen Düngemitteln nachweisen, dass ihre Produkte bestimmten Anforderungen und den Grenzwerten für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen genügen, um die CE-Kennzeichnung zu bekommen. Vor allem für Kadmium in Phosphatdüngern sieht die Kommission strenge Grenzwerte vor.
Hersteller, die auf die europäische CE-Kennzeichnung für den EU-Binnenmarkt verzichten wollen, könnten auch lediglich nationale Vorschriften einhalten. Die neue Düngemittelverordnung gelte dabei nur für getrocknete oder kompostierte organische Substanz, nicht für unverarbeitete Gülle. Der Vorschlag würde jetzt vom Europaparlament und von den EU-Mitgliedstaaten beraten.
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