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topplus Staatliche Getreidereserven

Kauft Deutschland Getreide aus der Ukraine für Notfall-Reserve?

In der Diskussion um die Getreideexporte der Ukraine wird immer wieder auch behauptet, dass Deutschland staatliche Reservelager mit günstigem Getreide vom Schwarzen Meer fülle. Was ist da dran?

Lesezeit: 3 Minuten

In den sozialen Medien und in Leserkommentaren ist derzeit oft zu lesen, dass günstiges ukrainisches Getreide derzeit auch dazu genutzt würde, staatliche Reservelager aufzufüllen. Viele Landwirte teilen zudem die Sorge, dass damit fragwürdige Qualitäten eingelagert würden, die später kaum kontrollierbar im Tierfutter oder in Mühlen landen könnten. Wir haben uns daher bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgehört, ob und wie Getreidereserven in Deutschland gemanagt werden.

Über 150 Standorte für Bundes- und zivile Notfallreserve

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Nach Aussage der BLE gibt es nach wie vor staatliche Notreserven in Deutschland. Sie bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve). Daraus soll im Krisenfall vor allem Mehl für die Brotversorgung der Bevölkerung hergestellt werden. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Insgesamt gibt es mehr als 150 Lagerstandorte im Bundesgebiet. Mit Ausnahme von Kondensmilch erfolgt die Lagerung in privat betriebenen Hallen, die durch eine Ausschreibung ausgewählt werden. Aktuelle Lagermengen darf die BLE nicht nennen.

Auch für den Einkauf, die Wälzung und die Kontrolle der nationalen Krisenvorräte im Nahrungsmittelbereich ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verantwortlich.

Nur deutsches und EU-Getreide

Derzeit wird nur Ware aus Deutschland und der EU eingekauft. Ukrainisches Getreide kauft die BLE nicht ein. Der Einkauf erfolgt mittels Ausschreibungen. Die BLE macht Vorgaben zur Beschaffenheit und Qualität der zu liefernden Ware. Sie kontrolliert die Ware vor der Übernahme.

Außerdem führt sie in regelmäßigen Abständen von vier bis sechs Wochen Kontrollen in den Lagern durch. Hierbei überprüft sie den Zustand des Lagers (Sauberkeit und bauliche Mängel) sowie den Zustand der Ware. Der Lagerhalter ist vertraglich verpflichtet, die Ware jederzeit gesund und handelsüblich für die BLE bereit zu halten.

Die Bestände an Getreide, Reis und Hülsenfrüchten werden nach ungefähr zehn Jahren Lagerdauer durch neue Ware ersetzt ("gewälzt"). Die Ware wird nach Ablauf der Lagerzeit mittels Ausschreibung wieder verkauft.

Die einzulagernden Waren werden auf Kredit gekauft. Im Haushalt des BMEL sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwertungsverluste entsprechende Finanzmittel (2023:27 Mio. €) eingestellt.

Seit 2010 kein Getreide für Intervention

Angesichts der erreichten Tiefstpreise in Deutschland wird vermehrt auch über die Regelungen zur Getreideintervention der EU diskutiert. Nach Angaben der BLE werden in Deutschland noch Getreidelager für Weichweizen bereitgehalten. Alle zwei Jahre erfolgt für die Lagerräume eine öffentliche Ausschreibung, und es werden Rahmenvereinbarungen geschlossen.

Jedes Jahr kann der BLE in einem festgelegten Interventionszeitraum (1. Oktober bis 31. Mai) Weichweizen angeboten werden, der in der Europäischen Union geerntet wurde, und zwar in zwei verschiedenen Verfahren:

  • Zum Ankaufspreis (= Referenzschwellenwert: 101,31 €/t), bis zu der in der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 genannten Höchstmenge (3.000.000 t) oder

  • Im Ausschreibungsverfahren für den Fall, dass die zuvor genannten Ankäufe beendet und der Ankauf im Rahmen einer Dauerausschreibung beschlossen wird.

Der zur Intervention angebotene Weichweizen muss die Mindestqualitäts- und Beschaffenheitsvoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/1238 bei Anlieferung zum Interventionslager erfüllen. Die letzte Getreideintervention fand 2009/2010 statt. Seitdem gab es keine Angebote mehr. 

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