Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Thüringen: Feldmausbekämpfung darf keine geschützten Arten gefährden

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat die Unteren Naturschutzbehörden angewiesen, den Einsatz von Mäusegift kritisch zu prüfen und bei Bedarf von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen. „Die Antwort auf die immer wieder kehrende Mäuseüberpopulation kann nicht die Chemiekeule sein. Darunter leidet der Naturschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat die Unteren Naturschutzbehörden angewiesen, den Einsatz von Mäusegift kritisch zu prüfen und bei Bedarf von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen.



„Die Antwort auf die immer wieder kehrende Mäuseüberpopulation kann nicht die Chemiekeule sein. Darunter leidet der Naturschutz. Deshalb schützen wir gezielt den gefährdeten Feldhamster und andere Arten“,

sagte die Ministerin. „Bewusst fördern wir im Naturschutz die natürlichen Lebensräume von Eulen und Greifvögeln. Seitens der Landwirtschaft muss mechanische Bekämpfung, zum Beispiel tieferes Pflügen der Felder,Vorrang haben“, so Siegesmund.



In enger Absprache mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde festgelegt, dass alle Unteren Naturschutzbehörden den Einsatz des Mäusegiftes Chlorphacinon im Streuverfahren untersagen können, wenn Konflikte mit den Naturschutzzielen vor Ort bestehen.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hintergrund


Zur Feldmausbekämpfung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Antrag der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft die Anwendung des Wirkstoffs Chlorphacinon im offenen Streuverfahren auf stark befallenen Flächen vom 1. September bis zum 29. Dezember 2015 zugelassen. Neu ist, dass eine Genehmigung nur erteilt wird, wenn der Betrieb nachweist, dass er bereits im Vorfeld alles getan, um die Feldmauspopulationen zurückzudrängen. Weiterhin ist es untersagt, den Wirkstoff auf vegetationsfreien Flächen auszubringen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.