Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, drängen auf Ausnahmereglungen vom geplanten Verbot potentiell bienengiftiger Pflanzenschutzmittelwirkstoffe.
Wie aus einem in Brüssel kursierenden Alternativvorschlag zum Entwurf der Europäischen Kommission hervorgeht, sollen Behörden die Beizmittel Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam auf nationaler Ebene bis Ende August 2016 weiter zulassen können, wenn sie der Auffassung sind, dass durch Anwendungsauflagen und Kontrollen „inakzeptable“ Risiken für Bienen vermieden werden.
Die Vermarktung von bereits gebeiztem Saatgut soll auf jeden Fall bis Ende 2013 gestattet werden, im Rahmen der Ausnahmeregelung bis Ende 2016. Die Hersteller wiederum sollen bis Ende Juni 2015 zusätzliche Informationen liefern, welches Risiko Neonikotinoide für Bienen in der Praxis tatsächlich darstellen. Erst dann werde die Kommission über ein endgültiges Verbot entscheiden.
Hoffen auf Unterstützung
Die Brüsseler Behörde legte dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) im Februar einen Rechtsvorschlag vor, wonach Neonikotinoide für den Einsatz in als bienenattraktiv eingestuften Kulturen nach dem 30. Juni 2013 grundsätzlich verboten wären. Darunter fallen insbesondere Mais und Raps, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsearten.
Die Kommission hielt zuletzt daran fest, über diesen Vorschlag am Freitag dieser Woche abzustimmen, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde. Prinzipiell könnte die Kommission ihren eigenen Vorschlag spätestens nach zwei Abstimmungen durchsetzen, denn es gilt als unwahrscheinlich, dass unter den Mitgliedstaaten die für eine Blockade notwendige qualifizierte Mehrheit dagegen erreicht wird. EU-Diplomaten hoffen jedoch, dass EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg Elemente des Alternativvorschlags aufgreift, um eine breite Unterstützung zu gewährleisten. (AgE)