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Illegaler Handel mit Pflanzenschutzmitteln nimmt zu

Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln ist eine zunehmende Herausforderung für europäische Behörden. Nach Schätzungen von Europol liegt der Marktanteil nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel mancher EU-Länder bei über 25 %. Tendenz steigend.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln ist eine zunehmende Herausforderung für europäische Behörden. Nach Schätzungen von Europol liegt der Marktanteil nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel mancher EU-Länder bei über 25 %. Tendenz steigend.


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Europol bezeichnet den illegalen Handel mit Pflanzenschutzmitteln als schnell wachsenden Bereich der organisierten Kriminalität. Darauf weist Gregor Hilfert von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Abteilung Pflanzengesundheitskontrolle im neuen IVA-Jahresbericht hin.

 

Die Mittel gelangen als gefälschte Markenware mit gefälschten Etiketten des Zulassungsinhabers auf den Markt. Die Ware stammt meist aus Asien. Aber auch die Etiketten von Inhabern der Parallelhandelsgenehmigung werden offenbar gefälscht. Gefälschte Parallelhandelsware wird zum Teil in der EU hergestellt, so Hilfert. Er weist auf folgende Gefahren durch gefälschte Produkte hin:

  • Sie können Verunreinigungen mit anderen Wirkstoffen enthalten.
  • Sie können Substanzen aufweisen, die in der EU nicht als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln zugelassen sind.
  • Sie enthalten zum Teil giftige Lösemittel.
  • Die Flammpunkte der Fälschungen liegen oft deutlich niedriger als beim Original (ohne entsprechenden Gefahrenhinweis!).
  • Die Wirkung kann mangelhaft sein.
  • Es treten Schäden an den Kulturpflanzen bis hin zu ihrem Totalausfall auf.
Neben Ertragsverlusten und finanziellen Einbußen für die Landwirte sieht Hilfert Probleme für Verbraucher, wenn Lebensmittel Rückstände dieser Stoffe aufweisen. Auch die Umwelt werde dadurch belastet.

 

Da die illegale Ware oft durch internationale Firmennetzwerke vertrieben wird, können europäische Behörden nur zur Aufdeckung beitragen, wenn die EU-Mitgliedstaaten intensiver zusammenarbeiten. Erste Änderungen gibt es bereits, so hat Deutschland z.B. Straftatbestände im Pflanzenschutzgesetz eingeführt. (hm)


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