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EU-Kommission stellt neues Saatgutrecht vor

Die Europäische Kommission hat heute das Regelpaket für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette vorgelegt, darunter auch das mit Spannung erwartete neue Saatgutrecht. Das Paket enthält nach Informationen der EU-Kommission vereinfachte und flexiblere Vorschriften für Saatgut.

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Die Europäische Kommission hat heute das Regelpaket für Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette vorgelegt, darunter auch das mit Spannung erwartete neue Saatgutrecht.


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Das Paket enthält nach Informationen der EU-Kommission vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut. Verbesserte Testvorschriften sollen die biologische Vielfalt fördern. Brüssel will eine Züchtung fördern, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft steht, heißt es in einer Presseerklärung dazu. Anders als vielfach berichtet wolle man nicht den Handel mit Saatgut althergebrachter Sorten erschweren, sondern erleichtern. Traditionelle Sorten würden von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.


Mit dem Maßnahmenbündel modernisiere und vereinfache die Gemeinschaft den Gesundheitsschutz in der gesamten Lebensmittelkette, schreibt die Kommission weiter. Derzeit verteilen sich die EU-Rechtsvorschriften auf rund 70 verschiedene Rechtsakte. Mit dem Reformpaket wird der Bestand auf fünf Rechtsakte verschlankt. Dadurch würden Landwirte, Züchter und Lebensmittelunternehmen von bürokratischem Aufwand entlastet. Die Verbraucher sollen von sichereren Produkten und effizienteren Kontrollen entlang der Lebensmittelkette profitieren.


Aigner warnt vor Verschärfungen für kleine Betriebe


Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mahnte in einer ersten Stellungnahme Vereinfachungen für kleine landwirtschaftliche Betriebe an: „Die Kommis­sion hat bereits wichtige Positionen aus Deutschland in ihrem Vorschlag berücksichtigt, das ist ein gutes Signal. Ziel der geplanten Novelle muss es sein, die Artenvielfalt in ganz Europa zu schützen und seltene Obst- und Gemüsesorten zu erhalten. Ich werde mich in der weiteren Diskussion dafür einsetzen, dass Hobbygärtner von den Regelungen ausgenommen bleiben und es auch für Kleinbetriebe Ausnahmen gibt. Wir brauchen mehr Schutz für seltene Sorten, aber bestimmt nicht mehr Bürokratie für die Betriebe.“

 

Für Privatpersonen, also etwa Hobby- und Kleingärtner, wird sich laut einer entsprechenden Klarstellung der EU-Kommission nichts ändern, da sie von den Regelungen weiterhin nicht betroffen sein sollen, heißt es weiter. Diese wichtige Klarstellung begrüßt das Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich. Ministerin Aigner hatte im Rahmen der aktuellen Diskussion mehrfach deutlich gemacht, dass Gärtner und Züchter, die das Artenreichtum und die Sortenvielfalt erhalten, auch künftig ohne Einschränkung anbauen können müssen.

 

„Aus deutscher Sicht ist es besonders wichtig, den bereits in den EU-Mitgliedstaaten eingeführten vereinfachten Marktzugang für Saat- und Vermehrungsgut alter land­wirtschaftlicher Sorten wie auch von Obst und Gemüse weiter zu entbürokratisieren“, erklärte die CSU-Politikerin. „Wir müssen alte Sorten erhalten und die biologische Vielfalt schützen. Das ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Deutschland wird sich dafür in dem jetzt anlaufenden Abstimmungsprozess in den zuständigen EU-Ratsgremien und im Europäischen Parlament weiterhin mit großem Nachdruck einsetzen.“


Aber auch für weitergehende Änderungen, die es beispielsweise ermöglichen, genetisch breiter angelegte Pflanzensorten aus ökologischen Zuchtprogrammen für dieses wachsende Marktsegment verfügbar zu machen, werde die Bundesregierung eintreten. (ad)




 

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