Der Vertrauensschutz für Biogas-Bestandsanlagen wird durch eine Gesetzeslücke im Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz unterwandert. Darauf weist der Umweltgutachter Thorsten Gratner aus Bad Abbach in Bayern hin. Danach würden Bestandsanlagen, die zusätzlich ein so genanntes Satelliten-BHKW betreiben, durch eine Formulierung in § 100 rückwirkend zu einer Gesamtanlage zusammengefasst (§ 100, Absatz 1, Nummer 10). Hier müsse der Gesetzgeber dringend nachbessern, ansonsten sei ein wirtschaftlicher Betrieb in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Heute soll der Entwurf im Bundestag abschließend diskutiert und beschlossen werden. Mitte Juli steht noch eine Abstimmung im Bundesrat an. Am 1. August dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten. Die Länderkammer ist allerdings nicht zustimmungpflichtig.