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Biogasbranche wehrt sich zurecht

Der Gesetzgeber darf die Biogasbranche noch nicht abschreiben und sollte sich deren Vorschläge anhören. Ein Kommentar von Hinrich Neumann, freier Journalist.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) scheint die über 8.000 Biogasanlagen in Deutschland schon abgeschrieben zu haben. So zumindest ist zu erklären, dass das Ministerium in seinem Eckpunktepapier zum EEG 2016 nur Regelungen zu Solar- und Windenergie aufgenommen hat. Die künftige Vergütung von Biogasanlagen, die auch per Ausschreibung ermittelt werden soll, kann das BMWi später aber per Verordnung festlegen – so der Plan.


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Die Regelungen stoßen auf massive Kritik in der Branche: Zurecht! Denn die „Verordnungsermächtigung“ (also die Möglichkeit, dass das BMWi eine Verordnung erlassen kann) gleicht einem Feigenblatt. Ob diese jemals kommt, ist natürlich unsicher.


Aber auch wenn es so aussieht: Noch ist die Diskussion nicht zu Ende. Denn nicht das BMWi macht das Gesetz, sondern der Bundestag. Und mit den Abgeordneten gibt es derzeit zahlreiche Gespräche. Der Fachverband Biogas hat dazu Vorschläge erarbeitet, wie man die Ausschreibung so gestalten könnte, dass auch bestehende Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung eine Perspektive haben. Daneben ist aber auch „Arbeitskreis Biogas Südwest“ aktiv. Der AK sieht noch nicht einmal das vom BMWi vorgeschlagene Ausschreibungssystem für Biogasanlagen schon als gegeben an, sondern schlägt eine Verlagerung der Stromproduktion von Biogasanlagen in den Winter vor, damit die flexiblen Anlagen in Zeiten mit wenig Wind- und Solarenergie die Aufgabe der Kohlekraftwerke übernehmen und so den Klimaschutz in Deutschland stärker voranbringen können. Damit ließen sich dann auch die höheren Kosten für die Biogasproduktion rechtfertigen.


Für beide Vorschläge gibt es gute Argumente. Die Bundestagsabgeordneten und die Verantwortlichen in den Fraktionen täten gut daran, sich diese anzuhören. Denn auch das EU-Recht lässt mehr Spielraum, als das BMWi vorgibt. Daher wäre es falsch, die Anlagen ohne Not vorschnell fallen zu lassen. Die Biogastechnologie gehört jedenfalls in das EEG, damit die Anlagenbetreiber Planungssicherheit haben und der Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung schneller erfolgt.

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