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Biokraftstoffverband für Anhebung der Treibhausgasquote

Für eine gleichmäßige Erhöhung der Treibhausgas-(THG)-Quote hat sich der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) ausgesprochen.

Lesezeit: 4 Minuten

Für eine gleichmäßige Erhöhung der Treibhausgas-(THG)-Quote hat sich der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) ausgesprochen. Wie Verbandsgeschäftsführer Elmar Baumann gegenüber dem Nachrichtendienst AGRA-EUROPE feststellte, ist die für das Jahr 2020 gesetzlich vorgegebene Treibhausgasminderung von 6 % im Straßenverkehr durch Biokraftstoffe unproblematisch erreichbar.


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Zwar habe die Mineralölindustrie Recht, dass dafür eine Beimischung von 7 % Biodiesel zu fossilem Diesel und 5 % beziehungsweise 10 % Bioethanol zu Benzin nicht ausreiche, räumte Baumann ein. Allerdings würde dabei vergessen, dass auch reiner Biokraftstoff B100 und Beimischungen wie B20 oder B30 für die gewerbliche Nutzung zur Verfügung stünden und dazu bereits die Standards vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlicht worden seien. Eine größere Verbreitung der höheren Beimischungen im Straßengüterverkehr hält der VDB-Geschäftsführer für möglich, ebenso die Marktreife weiterer Antriebsalternativen.


Die laut EU-Richtlinie anrechenbaren CO2-Einsparungen bei der Förderung fossiler Kraftstoffe, sogenannte Upstream Emission Reductions (UER), bezeichnete er als „Luftbuchung“, da sie mangels geeigneter Vorgaben keinen belegbaren Beitrag zur Treibhausgasminderung leisteten. Baumann betonte, erneuerbare Alternativen im Kraftstoffbereich könnten wesentlich mehr zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen, als ihnen bisher zugestanden werde. Die Erfahrungen mit der THG-Quote im ersten Jahr ihrer Gültigkeit hätten gezeigt, dass das Instrument funktioniere. Der Wettbewerb um die größte Einsparung habe zu besseren Minderungswerten geführt. Allerdings habe das auch den Absatz der Biokraftstoffe verringert, da die Mineralölhersteller weniger Beimischungsmenge brauchten, um dieselbe THG-Minderung zu erzielen. Der VDB hatte daher 2014 eine Erhöhung der ersten Stufe der THG-Quote auf 4 % gefordert, um einen Absatzeinbruch zu vermeiden.


Für jährliche Zwischenschritte


Nun sei es wichtig, die THG-Quote weiterzuentwickeln und die Quotenhöhe bis 2020 zu verstetigen, unterstrich Baumann. Dabei bezieht er sich vor allem auf den letzten vorgesehenen Zwischenschritt, wonach die Quote von 2019 auf 2020 von 4 % auf 6 % steigen soll. Zwischenstufen wären nach Auffassung des Verbandsgeschäftsführers für alle Marktbeteiligten jedoch besser, um eine schrittweise Umsetzung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die reibungslose Erfüllung der Quote zu sichern. Solch ein Vorgehen sollte auch im Interesse der Bundesregierung liegen, da so Komplikationen vermieden würden. Der VDB plädiert dafür, die THG-Quote bereits 2016 auf 4 % und in den Folgejahren um jeweils 0,5 Prozentpunkte auf dann letztlich 6 % im Jahr 2020 zu erhöhen.

RED II ohne Sektorziele


Baumann kritisierte, während Deutschland nach 2020 zumindest die 6 % beibehalte, sei aus Brüssel immer noch keine klare Richtung erkennbar. Es sei kontraproduktiv, dass die EU-Kommission hier bisher keine Regelung anvisiere und dadurch bereits Erreichtes gefährde. Bei fehlenden Vorgaben erwartet der VDB-Geschäftsführer einen deutlichen Rückgang des Klimaschutzbeitrages des Verkehrsbereichs. Gerade nach dem Klimagipfel in Paris müssten aber alle THG-Einsparpotentiale im Straßenverkehr genutzt werden, um die ehrgeizigen Reduktionsvorgaben zu erreichen, betonte Baumann. Dass in der derzeit in Abstimmung befindlichen Weiterentwicklung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) keine verpflichtenden Sektorziele vorgesehen sind, ist nach seiner Ansicht nicht sachgerecht und vor allem auf die unterschiedlichen Einstellungen der Mitgliedstaaten zurückzuführen. Dabei halte die Kommission selbst einen Anteil von 14 % bis16 % erneuerbare Energien im Verkehrsbereich für nötig, um die 2030-Klimaschutzziele zu erfüllen.


Umdenken bei der Bioökonomie nötig


Unverständnis zeigte der VDB-Geschäftsführer auch darüber, dass Biokraftstoffe bei der Diskussion um die Bioökonomie negativ besetzt seien. Wenn die Bioökonomie alle Nutzungsformen von Biomasse vereinen wolle, seien die Biokraftstoffe zwangsläufig ein elementarer Bestandteil. Man hoffe hier auf ein Umdenken einzelner Vertreter von Wissenschaft und Bioökonomierat, so Baumann. Dass Biokraftstoffe aus Deutschland nachhaltig seien, zeigten nicht zuletzt die Zertifizierungen nach der Nachhaltigkeitsverordnung. Die Zertifizierung sei eine Voraussetzung für die anspruchsvolle THG-Bilanzierung gewesen. Sie habe der Branche außerdem geholfen, auf die Vorwürfe negativer Umwelteffekte durch den Anbau von Biomasse für die Herstellung von Biokraftstoffen reagieren zu können. Mit der Zertifizierung habe Deutschland weltweit Standards gesetzt. Das zeige auch die Diskussion um die Übernahme von Nachhaltigkeitsanforderungen beim Biomasseanbau für andere Verwertungswege oder beim Futtermittelanbau. Zudem sei die Biokraftstoffbranche der einzige Bereich, bei dem auch für in die EU importierte Ware die betreffenden Anforderungen und die Rückverfolgbarkeit im vollen Umfang von privaten und staatlichen Stellen in den Drittländern kontrolliert würden.

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