Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat gestern (01.03.2016) den ersten offiziellen Referentenentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Die bisherigen Vorschläge waren eher unverbindlich bzw. nur Eckpunkte. Allerdings zeigt sich, dass das BMWi im Großen und Ganzen gegenüber den bisherigen Vorschlägen trotz massiver Kritik kaum nachgebessert hat.
Die Vorschläge im Einzelnen:
- Photovoltaik: Die Anfang 2015 gestartete Pilot-Ausschreibung für Freiflächenanlagen wird auf weitere Flächen (z.B. Abfalldeponien) und auf große Dachanlagen ausgeweitet. Daher wird das Ausschreibungsvolumen auf 500 MW pro Jahr erhöht. Solaranlagen mit einer installierten Leistung unter 1 MW müssen nicht an Ausschreibungen teilnehmen. Die Vergütung („anzunehmender Wert“) wird per Gesetz festgelegt.
- Windenergie an Land: Auch hierfür werden wie angekündigt Ausschreibungen eingeführt. Einzige Ausnahme: Anlagen bis 1 MW. Bedingung ist, dass eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorliegt. Der Vergütungssatz soll auf Basis eines einstufigen Referenzertragsmodells ermittelt werden. Der Zubau soll auf 2.500 MW (netto) pro Jahr begrenzt werden. Interessant ist, dass in einem Gesetzesentwurf die Angabe für den Ausbaukorridor bei Wind mit „xxx MW bis 2500 MW“ angegeben ist. Damit bleibt die Untergrenze also unsicher.
- Bioenergie: Der Entwurf enthält eine Verordnungsermächtigung (§ 88), nach der das BMWi bzw. die Bundesregierung die Vergütungsbedingungen für Bioenergieanlagen per Verordnung und ohne Zustimmung des Bundesrats regeln kann. Sie betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagen.
Zudem seien die scheinbaren Zugeständnisse an Bürgerenergiegenossenschaften zu wenig. Sie seien zu streng und würden immer noch viele Akteure vom Markt ausschließen.
Bei der Bioenergie gehen die Vorschläge des BMWi grundsätzlich in die richtige Richtung, sind aber bei weitem nicht ausreichend, kritisieren die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband. Sie wiederholten den Einwand, dass eine Verordnungsermächtigung – wie jetzt vorgesehen – Unsicherheiten schaffe. Denn das BMWi könne nach Belieben eine Entscheidung treffen oder aber auch auf die lange Bank schieben. Die Rahmenbedingungen müssten jetzt im Gesetz verankert werden.
Wichtig seien zudem Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen neuen und alten Anlagen bzw. zwischen verschiedenen Einsatzstoffen. Genauso kritisch sei, dass die Bundesregierung bei dem Brutto-Ausbauziel von 100 MW bleibe. Damit würde die Anlagenzahl bzw. die Leistung insgesamt sinken, weil mehr Anlagen stillgelegt als neu dazu gebaut würden. Davon seien nicht nur Biogasanlagen, sondern auch die zahlreichen Biomasseheizkraftwerke betroffen.
Die Vereinigung Eurosolar startet in dieser Woche eine Anzeigenkampagne „Kein Stopp der Energiewende“ in deutschsprachigen Zeitungen. Damit will die Organisation darauf aufmerksam machen, dass die Bundesregierung mit dem EEG-Entwurf „die endgültige Demontage der Energiewende“ einläute.