Die Bundesländer wünschen sich von der Bundesregierung eine Verordnung für die Grünstromvermarktung. Dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (16.10.2015) einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, zeitnah eine europarechtskonforme Verordnung vorzulegen.
Wie es in der Begründung heißt, gäbe es seit der ersatzlosen Streichung des Grünstromprivilegs im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine wirtschaftliche Möglichkeit mehr, Endkunden direkt mit Strom aus EEG-Anlagen zu beliefern. Dabei reduziere vor allem die regionale Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien den Bedarf an neuen Stromnetzen. Außerdem würden regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern. Ein kostenneutrales Grünstrommarktmodell könne also wichtige Impulse setzen. In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit der Entschließung des Bundesrates befassen.
Die Forderung ist nicht neu: Viele Verbände und Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien haben schon vor längerer Zeit ein Grünstrommarktmodell vorgeschlagen.