Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Mittwoch (25.11.15) den Fraktionen von Union und SPD ein erstes Eckpunktepapier für die EEG-Reform 2016 vorgelegt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, will das Ministerium darin wie angekündigt den Wechsel vom festen Vergütungssystem hin zur Ermittlung der Fördersätze per Ausschreibung vollziehen. Die erste Ausschreibungsrunde soll dann am 1. Mai 2017 ablaufen.
Nach dem Bericht soll die Bundesnetzagentur jährlich 500 Megawatt Solarstromleistung ausschreiben. Wo die genau die Solarparks errichtet werden, sei Sache der Bieter.
Für Bürgerprojekte soll es geringfügige Zugeständnisse geben. Kleine Anlagen unter 1 MW würden wie bisher per fester Einspeisevergütung gefördert werden, was vor allem Photovoltaikanlagen auf Dächern beträfe. Bürgerwindparks dagegen sollen sich an einer Ausschreibung beteiligen oder einen professionellen Partner suchen. Hierfür will das Ministerium dem Bericht zufolge spezielle „Beratungs- und Unterstützungsangebote“ einrichten, die Bürgerprojekten helfen sollen.
Betreiber von Bürgerenergie-Projekten wehren sich schon länger gegen Ausschreibungen. Ihre Befürchtung ist, dass sie gegenüber professionellen Bietern und Konzernenins Hintertreffen geraten. Denn die Beteilung an Ausschreibungen ist mit viel Aufwand verbunden, wie das seit diesem Jahr laufende Pilotverfahren für Solarparks zeigt. So müssen vor der Teilnahme an dem Bieterverfahren Finanzierung und Genehmigung halbwegs auf sicheren Beinen stehen, auch wenn das Risiko besteht, dass man keinen Zuschlag erhält. Und dann muss das Projekt unter Zeitdruck gebaut werden. Denn wird es trotz Zuschlags nicht umgesetzt, drohen Strafen.
Zur Zukunft der Bioenergie macht der Bericht keine Angaben. Im März 2016 soll das Kabinett über das neue Gesetz abstimmen.