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EEG-Novelle: Ignoriert das Wirtschaftsministerium wichtige Studien?

Das Bundeswirtschaftsministerium ignoriert offensichtlich die Empfehlungen von Experten zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das geht pikanterweise aus den Hintergrundinfos zur Novelle hervor, die das Ministerium selbst auf seinen Internetseiten veröffentlicht hat.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium ignoriert offensichtlich die Empfehlungen von Experten zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das geht pikanterweise aus den Hintergrundinfos zur Novelle hervor, die das Ministerium auf seinen Internetseiten veröffentlicht hat (ganz nach unten scrollen).


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„Das Material ist nicht ohne Brisanz", bestätigt auch Umweltgutachter Thorsten Grantner. Er hat den Erfahrungsbericht des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) analysiert, den das Wirtschaftsministerium als maßgebliche Grundlage für die Gesetzesänderungen im Bereich Biomasse anführt. Mehr dazu finden Sie auch hier.


Mengensteuerung wird nicht empfohlen


„Selbst bei grob überschlägigem Lesen fällt auf, dass das BMWi die Empfehlungen der Experten vollständig ignoriert und das exakte Gegenteil in den Gesetzesentwurf implementiert hat“, so Grantner. Das DBFZ empfiehlt beispielsweise: „Eine Vorschau des erwarteten Anlagenneubaus für die kommenden Jahre unter dem gegenwärtigen EEG zeigt, dass dieser mit 70 bis 110 Megawatt (elektrisch) Bemessungsleistung im Bereich der Erwartungen aus der Leitstudie (NITSCH u. a., 2012b) liegt und die mittelfristig verfügbaren Rohstoffpotenziale nur teilweise ausschöpft. Eine Mengensteuerung ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig und nicht zu empfehlen.“ Das Bundeswirtschaftsministerium hingegen will den Zubau und die vergütbare Strommenge für Altanlagenbetreiber deckeln.

 

Außerdem raten die Experten des DBFZ: „Das Ziel, die Überförderung zu beseitigen, wurde mit den Neuregelungen des EEG 2012 erreicht. Um Anlagenbetreibern Planungssicherheit für Neubauvorhaben zu geben, sollte die Systematik beibehalten werden. Die einzelnen Vergütungselemente sind aus folgenden Gründen auch in Zukunft beizubehalten.“ Die Beamten des Wirtschaftsministeriums haben hingegen die Einsatzstoffvergütungsklassen für Energiepflanzen gestrichen.

 

Selbst das sonst eher kritische Bundesamt für Naturschutz, der Nabu und beispielsweise die Ökolandbauverbände Natur- sowie Bioland sehen die Sachlage differenzierter. „Dort sieht man die einseitige Biogasproduktion aus Mais zwar kritisch. Man begrüßt aber weiterhin eine ökologisch sinnvolle Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung unter Beachtung von Naturschutz und Biodiversität“, so Grantner. 


Nur auf eine Studie verlassen?


Dagegen liegt der Verdacht nahe, dass viele Vorschläge für die Energiewende von der Denkschmiede „Agora Energiewende“ übernommen wurden. Das privat finanzierte Unternehmen hatte im Herbst vergangenen Jahres mit einem eigenen Konzept für die EEG-Novelle hitzige Diskussionen ausgelöst.

 

Die Agora-Experten sprachen von einem radikal vereinfachten Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG). Kritiker hingegen von einer Ausbaubremse für Ökostrom. Unter anderem sah der Vorschlag deutliche Einschnitte für den Bereich Biomasse vor, wie sie sich jetzt auch im Kabinettsbeschluss wiederfinden. Diese Technologien sollten nur noch eingeschränkt gefördert werden, heißt es in dem Konzept.

 

Im Übrigen: Der heutige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, war damals noch Direktor der „Agora Energiewende“.

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