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EEG-Umlage: Immer noch hohe Rabatte für die Industrie

Die Bundesregierung gewährt der Industrie Milliarden-Rabatte bei den Stromkosten. Das treibe die EEG-Umlage unnötig in die Höhe und schade der Energiewende, kritisiert die Opposition.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung insgesamt 2137 Unternehmen ganz oder teilweise von der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG-Umlage) befreit. Davon seien 2.006 Anträge auf Unternehmen entfallen, die Voraussetzungen zu zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystemen erfüllen müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9045) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mit. Dieses zertifizierte Energie- und Umweltmanagementsystem sei Voraussetzung für die Teilbefreiungen der stromkostenintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage, antwortet die Bundesregierung. Kleine Unternehmen mit weniger als fünf Gigawattstunden Stromverbrauch könnten statt dessen ein alternatives System wählen.


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In einer weiteren Antwort (18/9112) berichtet die Bundesregierung, dass 717 energieintensive Unternehmen im vergangenen Jahr ganz oder teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage aufgrund der „Besonderen Ausgleichsregelung“ befreit wurden. Die finanzielle Entlastung dieser Unternehmen habe im Jahr 2014 bei 3,3 und 2015 bei 3,4 Milliarden Euro gelegen.


„Die Bundesregierung räumt der energieintensiven Industrie bei den Energiekosten riesige Rabatte ein, ohne angemessene Gegenleistungen beim Energiesparen einzufordern“, kommentiert Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, diese Rabatte. Mit ihren Ausnahmeregelungen würde die Bundesregierung im Gegenteil sogar regelrechte Anreize setzen, möglichst viel Energie zu verschwenden. Denn Rabatte und Befreiungen  bei EEG-Umlage, Netzentgelten oder Strom- und Energiesteuern gäbe es, auch wenn keine Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt würden.


Diese Subventionspolitik schade nicht nur der Energiewende und dem Klimaschutz, sondern müsste im Gegenzug von den anderen Verbrauchern quersubventioniert werden. Das seien kleine und mittlere Unternehmen, private Haushalte oder die öffentliche Hand. „Wäre es der Bundesregierung wirklich ernst mit der Energieeffizienz, müssten Unternehmen Energiesparmaßnahmen nachweisen, bevor sie Rabatte bekommen“, fordert Verlinden.

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