Die EU-Kommission hat heute morgen das Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als rechtskonform bestätigt. In ihrer Veröffentlichung zur "Einleitung eines Prüfverfahrens gegen die besondere Ausgleichsregelung im EEG" deklariert die EU-Kommission das EEG insgesamt allerdings als Beihilfe.
Darum geht es: EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat heute ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ihm sind zum einen die Stromrabatte für die Industrie ein Dorn im Auge. Zum anderen gehen ihm die Vereinbarungen der Großen Koalition zur EEG-Reform nicht weit genug. Er schlägt vor, sich auf europaweit einheitliche "Beihilfeleitlinien für die neuen Energien" zu einigen. Experten befürchten, Deutschland müsste seine EEG-Vergütung womöglich abschaffen. Stattdessen will der Kommissar den Betreibern der Anlagen lediglich den Börsenpreis für ihren Strom zahlen sowie eine Marktprämie als Bonus.
"Es ist gut, dass die EU-Kommission heute die Systematik der EEG-Vergütungen bestätigt hat. Jedoch befindet sie sich mit der Behauptung, das Gesetz falle unter die Beihilferichtlinie, im klaren Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung", kommentiert BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk die heutige Stellungnahme der Kommission.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Fall PreussenElektra von 2001 das EEG klar vom Beihilfe-Verdacht befreit. Dieses Urteil sei auch Grundlage der bisherigen Positionierung der EU-Kommission. "Die neue Auffassung der Kommission, dass es seitdem signifikante Änderungen des EEG gegeben habe, die eine Einordnung als Beihilfe begründen könnten, ist rechtlich nicht stichhaltig", erläutert Falk.