Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geht in die nächste Runde: Das Bundeskabinett hat heute (8.6.2016) der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Damit will der Gesetzgeber die erneuerbaren Energien künftig planvoll ausbauen, ihren Ausbau mit dem Netzausbau synchronisieren und die Förderhöhe für erneuerbare Energie ausschreiben.
Wichtigste Maßnahme: Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien hat das BMWi jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:
- Wind an Land: In den nächsten drei Jahren (2017, 2018 und 2019) sollen jeweils 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Damit will das BMWi dem „übermäßig starken Windausbau“ gegensteuern. Zudem soll es eine einmalige Absenkung (Einmal-Degression) von 5 % zum 1. Juni 2017 sowie eine Anpassung des „atmenden Deckels“ geben. Damit will das BMWi Vorzieheffekten und den damit verbundenen Marktverzerrungen entgegenwirken, bevor die Ausschreibungen beginnen. .
- Wind auf See: Ab dem Jahr 2021 sollen jährlich 730 MW ausgeschrieben werden. Bei Wind auf See soll zwar die Netzanbindung auf See und an Land sichergestellt werden, aber zugleich soll für die betroffene Industrie kein "Fadenriss" entstehen.
- Photovoltaik: Die ausgeschriebene Menge soll 600 MW pro Jahr ausmachen. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen sollen nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen werden.
- Biomasse: Jährlich werden 150 MW für die Jahre 2017, 2018, 2019 ausgeschrieben, was für Neu- und Bestandsanlagen gelten soll. In den Jahren 2020 bis 2022 soll die Ausschreibungsmenge bei 200 MW liegen.
Außerdem will der Gesetzgeber den Ausbau der erneuerbaren Energien für eine Übergangszeit in Regionen drosseln, in denen es Engpässe im Übertragungsnetz geben könnte. Dies beträfe vor allem Norddeutschland. Hier soll die Ausschreibungsmenge für neue Windparks auf den Wert von 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden. Die restlichen Ausbaumengen will das BMWi über die übrigen Regionen in Deutschland verteilen.
Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet.