Der kommende Montag, 21. Juli, ist ein wichtiger Termin für Energiegenossenschaften: An dem Tag endet die Frist zur Beantragung der Registrierung bei der BaFin. Das schreibt das neue Kapitalanlagegesetzbuch vor. Betroffen sind überwiegend operativ tätige Genossenschaften, teilt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. aus Berlin mit.
Hinter dem juristischen Begriff "überwiegend operativ tätig" verbirgt sich ein komplizierter Sachverhalt, über den die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Einzelfall entscheiden muss. Denn ob das genossenschaftliche Engagement als operative Tätigkeit zu werten ist oder nicht, ist nicht eindeutig zu bestimmen. "Wer als Genossenschaft überwiegend operativ tätig ist, hat – vereinfacht gesagt – kein Problem; er fällt nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch", teilt BBEn mit. Wer nicht überwiegend operativ tätig, muss sich hingegen registrieren lassen – und das sind etliche Genossenschaften.
Darunter können etwa Beteiligungen an Großprojekten, die nicht rein genossenschaftlich, sondern in Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen umgesetzt werden, fallen. Die Genossenschaften stehen dann vor einem umfangreichen Kriterienberg mit sehr hohen und kaum zu erfüllenden Anforderungen. So müssen z. B. Vorstände eine umfassende Qualifikation nachweisen. Das ist auch deshalb schwierig, weil viele von ihnen ehrenamtlich in den Genossenschaften arbeiten. Dies führt dazu, dass die üblichen Beteiligungsmodelle – weil dann registrierungspflichtig – nicht mehr funktionieren. Damit werden derzeit noch gängige und für die dezentrale Energieversorgung wichtige Kooperationsprojekte schon im Vorfeld verhindert. Wer überdies der Registrierungspflicht unterliegt, sich aber nicht registriert, macht sich strafbar. "Eigentlich soll das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Anleger schützen. Hier werden sie jedoch so verunsichert, dass sie sich kaum mehr zu investieren trauen", kritisiert Dr. Verena Ruppert, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie.