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Kritik an der EEG-Novelle / Ärger in der Union

Die Reaktionen auf die EEG-Novelle sind überwiegend kritisch. Einige Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmten sogar gegen die Novelle. Hier die wichtigsten Statements.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Reaktionen auf die EEG-Novelle sind überwiegend kritisch. Hier die wichtigsten Statements. Rund ein Dutzend Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmte sogar gegen die Novelle. Hier die wichtigsten Stellungnahmen und Fakten:

 

Der Deutsche Bauernverband kritisierte, mit der Novelle werde eine „sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung der Bioenergie in Richtung einer bedarfsorientierten Stromerzeugung zum Ausgleich von Sonnen- und Windstrom“ nur äußerst zögerlich angegangen. Gleichzeitig werde mit dem neuen EEG der Neubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen weitgehend zum Erliegen kommen. Selbst die gewünschte energetische Verwertung von Reststoffen und Nebenprodukten aus der Landwirtschaft kommt nach Einschätzung des DBV so kaum voran. Auf klare Ablehnung stößt beim Bauernverband außerdem die Einführung der EEG-Umlage auf Eigenstromverbrauch. Damit würden gerade diejenigen behindert, die mit dezentralen Stromerzeugungsanlagen etwas für die Energiewende tun wollten, monierte der DBV.


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Licht und Schatten


Von „Licht und Schatten“ für die genossenschaftliche Agrarwirtschaft sprach der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes Manfred Nüssel. Als problematisch wertet dieser auch die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage. „Völlig inakzeptabel“ sei zudem die Regelung, dass Bestandsanlagen nur bis einschließlich 2016 von der EEG-Umlage befreit sein sollen. Nüssel hat „erhebliche Zweifel“, dass eine solche Regelung mit dem Rückwirkungsverbot vereinbar ist. Die Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen, insbesondere die Härtefallregelung, wurden dagegen vom Raiffeisenverband begrüßt.

 

Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ernährungsausschuss, Alois Gerig, zeigte sich enttäuscht von den Neuregelungen für Biomasse in der EEG-Novelle. Es fehle die erforderliche Balance bei den erneuerbaren Energien, kritisierte der CDU-Politiker. Seiner Auffassung nach wird der Ausbau der Windenergie zu stark gefördert, während die Strom- und Wärmegewinnung aus Biomasse ins Abseits gestellt werde. Zudem habe man die Chance vertan, den „unsinnigen Ausbau von Photovoltaik auf Autobahn- und Bahnrandstreifen zu beenden“, so Gerig. Die Begrenzung des Zubaus bei Biomasse auf 100 Megawatt sei für die Branche zwar schmerzlich, aber richtig. Für falsch hält Gerig wiederum, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden könnten.


Abgeordnete gegen Novelle


Insgesamt stimmten 13 Abgeordnete der Uniongegen die Novelle, darunter eine Reihe von Agrarpolitikern, allen voran Gerig sowie die CDU-Politiker Johannes Röring, Kees de Vries, Hans-Georg von der Marwitz und Hermann Färber. Für de Vries werden die Belange des ländlichen Raumes und des Klimaschutzes im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Der Landwirt aus Sachsen-Anhalt ist sich zudem sicher, dass bald eine erneute Novellierung notwendig werde, um ein besseres Verhältnis von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen zu erreichen. Von der Marwitz vermisst eine Beteiligung der Braun- und Steinkohlekraftwerke an den EEG-Kosten.

 

Demgegenüber stimmte der CSU-AgrarpolitikerArtur Auernhammerfür das Gesetz. Er begründete dies unter anderem mit den zuletzt vorgenommenen Nachbesserungen. Auernhammer hofft, dass das neue EEG die Marktverzerrung der Pachtpreise innerhalb der Landwirtschaft korrigieren werde.


Der stellvertretende agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff, geht davon aus, dass Biomasse trotz der Kürzungen weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von erneuerbarer Energie leisten werde. Seiner Fraktion sei es gelungen, einen moderaten Ausbaupfad aufzuzeigen und gleichzeitig den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen zu stärken, erklärte der SPD-Politiker.


Die Oppositionsparteien bemängelten den Zeitdruck im parlamentarischen Verfahren und warben weiter für weniger Ausnahmen bei der EEG-Umlage, außer beim Eigenstromverbrauch. Hier lehnen Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen eine Beteiligung der Anlagenbetreiber ab. 


Schnellschüsse kritisiert


Weiterhin entrüstest zeigte sich der Biogasrat+. Dessen Geschäftsführer ReinhardSchultz erklärte, die Politik habe wenig aus den vergangen EEG-Novellen gelernt. Das im Prinzip gut aufgestellte EEG 2012 habe kaum Zeit gehabt, um in vollem Umfang zu greifen. Gleichzeitig habe es die Bundesregierung verpasst, mit dem EEG 2014 das Energiesystem fit für die Zukunft zu machen. Besonders die Ankündigung auf eine erneute Novellierung im Jahr 2016 hinterlasse die Branche mit Planungsunsicherheiten. Die Nachbesserungen beim Bestandes- und Verbraucherschutz sieht Schultz nicht als ausreichend an. Insbesondere die rückwirkende Leistungsbegrenzung ist für den Biogasrat+-Geschäftsführer Anlass für eine Verfassungsklage.

 

Der Präsident des Fachverbandes Biogas (FvB), Horst Seide, bezeichnete das EEG 2014 als einen „Rückschritt für die Energiewende in Deutschland“. Die Bioenergie werde auf Basis einer kurzsichtigen und falschen Kostendiskussion ausgebremst.

 

Vor das Bundesverfassungsgericht will auch der Bundesverband Solarwirtschaft(BSW-Solar) gehen. Dort will er die Beteiligung von Eigenstromverbrauchern an der EEG-Umlage kippen. Das ist auch im Interesse des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Er kritisiert zudem die angekündigte Überprüfung der Umlagenregelung bis Ende 2016. Eine solche Hängepartie für die Planungssicherheit gefährde jegliche Investitionen bei der Eigenstromproduktion. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). 


Akzeptanz aufs Spiel gesetzt


Für den Naturschutzbund Deutschland (NABU) wird mit der EEG-Reform die Energiewende ausgebremst und deren Akzeptanz in der Bevölkerung auf Spiel gesetzt. Aus NABU-Sicht sind es die Verbraucher, die durch die besonderen Ausnahmen für zahlreiche Industriebranchen letztendlich die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien tragen müssen. Zudem hätten Bundesregierung und Parlament darauf verzichtet, die Förderung der erneuerbaren Energien an naturschutzfachliche Mindestkriterien zu koppeln. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wird vor allem eine Bremsung des Kostenanstiegs nicht erreicht. Die Verbraucher müssten sich stattdessen auf zusätzliche Belastungen einstellen. Enttäuscht über den „faulen EEG-Kompromiss“ zeigte sich auch der Handelsverband Deutschland (HDE). „Verpasste Chancen“ bemängelte zudem der Stromanbieter Naturstrom.

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