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Landwirt Lochbrunner kämpft weiter

Seit sechs Jahren kämpft Landwirt Georg Lochbrunner aus Buchloe um einen Bürgersolarpark. Die Chancen dafür schwinden mit jedem neuen EEG. Jetzt sucht der Landwirt weitere Betroffene.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit sechs Jahren kämpft Landwirt Georg Lochbrunner aus Dillishausen bei Buchloe vergeblich darum, einen Bürgersolarpark errichten zu dürfen (siehe top agrar 2/2011 und 4/2013). Die Anlage war schon so gut wie genehmigt, da fiel die Politik Lochbrunner und vielen anderen Landwirten mitten in der Planung in den Rücken: Im März 2010 beschloss der Gesetzgeber mit einem novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dass Solarparks auf Ackerflächen für den Strom keine Vergütung mehr erhalten. Einzige Ausnahme: Nur Anlagen, bei denen am 24. März 2010 ein Bebauungsplan der Gemeinde vorlag und die bis zum 30. Juni am Netz waren, wurden noch gefördert. Lochbrunners Anlage, die damals eine Leistung von 2,5 Megawatt Leistung haben sollte, verfehlte diesen Stichtag um vier Wochen.


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Inzwischen haben sich seine Kosten auf 40.000 € aufsummiert. Seit der Zeit hat er mit mehreren Anwälten, etlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Verbänden und anderen Organisationen gesprochen oder Petitionen gestartet. „Immer wieder wurde ich vertröstet, dass es bei einer späteren EEG-Novelle eine Härtefallregelung geben könnte“, fasst er die vielen Gespräche zusammen. Doch bislang blieben die Bemühungen erfolglos.


„Ich sehe für die Betroffenen auch keine Chancen, die Planungskosten zurück zu bekommen, da das Bundesverfassungsgericht die relevante Regelung in zwei Verfahren von Geschädigten für verfassungsgemäß gehalten hat“, erklärt dazu Rechtsanwältin Margarete von Oppen aus Berlin, die eine Verfassungsklage für Geschädigte erhoben hatte. Wenn der Gesetzgeber sich schuldhaft verhalten hätte, wäre das eine Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch gewesen. Dieser ist aber nach den Verfahren am Bundesverfassungsgericht nicht gegeben. 


Jetzt könnten Geschädigte prüfen, ob es sich bei den überplanten Ackerflächen um solche in sogenannten benachteiligten Gebieten im Sinne des EU-Landwirtschaftsrechts handelt. „Diese Flächen sind im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Photovoltaikanlagen wieder förderfähig“, sagt die Rechtsanwältin. Sollte die Teilnahme an einer Ausschreibung für den Einzelnen aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen sein, besteht vielleicht die Möglichkeit, die angefangenen Projekte an interessierte Projektentwickler zu veräußern.


Lochbrunner selbst sieht für seine Anlage kaum Chancen. Denn sein Anlagenstandort gilt nicht als „benachteiligtes Gebiet“. Zudem scheut er das Risiko, mit der Anlage am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.


Daher sucht er jetzt nach Lösungen, Solarstrom außerhalb des EEG zu vermarkten. Andere Betroffene oder potenzielle Stromabnehmer wie Industriebetriebe, Energiegenossenschaften usw. werden gebeten, sich in der top agrar-Redaktion unter redaktion@topagrar.com bzw. telefonisch unter 02501/801-6400 zu melden.

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