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Massive Kritik am Entwurf zum KWK-Gesetz

In dieser Woche gab im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Viele Experten sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett will die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) neu regeln und hat Ende September einen Entwurf zum KWK-Gesetz vorgelegt. Dieses regelt u.a. die Stromvergütung für Blockheizkraftwerke, die mit Erdgas und Heizöl betrieben werden. Mit dem neuen KWK-Gesetz will die Bundesregierung Anreize schaffen, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. Die Zahl von aktuell 6.000 dieser Anlagen soll damit deutlich steigen, auch um das nationale CO2-Einsparzielzu erreichen. Bis zum Jahr 2020 will Deutschland 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Dafür müssen hierzulande zusätzliche 22 Mio. t eingespart werden. KWK-Anlagen sollen dazu 4 Mio. t beitragen.


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Am vergangenen Mittwoch (11.11.2015) gab es eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem Gesetzesentwurf. „Mit diesem Gesetz wird die Bundesregierung den versprochenen Klimaschutzbeitrag nicht erreichen“, kritisiert Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das hätten Energie-Experten bei der Anhörung eindeutig bestätigt. Der vorgelegte Gesetz-Entwurf enthalte keine ausreichenden Anreize, um KWK-Anlagen in großem Stil von besonders klimaschädlicher Kohle auf Gas oder Bioenergie umzustellen. Auch werde es mit den vorgesehenen Förderbedingungen keinen nennenswerten Zubau CO2-armer KWK-Anlagen mehr geben.


Die Experten hätten außerdem vor einem Kahlschlag bei dezentralen Lösungen mit Kraft-Wärme-Kopplung gewarnt. Die Regierung wolle die Förderung kleiner Anlagen massiv kürzen und die dezentrale Versorgung von Gebäuden, Wohnanlagen oder Quartieren mit Blockheizkraftwerken erheblich benachteiligen. „Damit würgt die Regierung das Engagement der Bürger sowie die Geschäftsmodelle innovativer Energiedienstleister für die Energiewende vor Ort ab“, erklärt Verlinden.


Zur Nachbesserungen des vorliegenden Gesetzentwurfes fordern die Grünen, dass die Fördersätze für kleine KWK-Anlagen auf dem bisherigen Niveau bleiben und die Benachteiligung dezentraler Anlagen beseitigt werden.


Der Biogasrat e.V. hat  seinen Vorschlag erneuert, die Förderung von 1,5 ct/kWh für bestehende KWK-Anlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden zu gewähren, anstatt wie bislang vorgesehen nur für 16.000. Die Verlängerung der Förderdauer sollte dann an die Voraussetzung geknüpft werden, dass die Bestandsanlagen über den gesamten verlängerten Förderzeitraum zusätzlich 5 % weniger Treibhausgas ausstoßen. Das könnten sie entweder über effiziente Technik, Brennstoffwahl, Brennstoffmix oder der Kombination aus Technik und Brennstoff erreichen. Bestehende KWK-Anlagen könnten so einen wichtigen, zusätzlichen Klimabeitrag leisten.


Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) hat zu dem Gesetzesentwurf ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) bestätigt, dass eine Änderung des KWK-Ausbauziels von 25 Prozent an der Gesamtnettostromerzeugung für 2020 nicht notwendig sei. Es beständen keine Konflikte zwischen dem ursprünglichen Ziel und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Sollte dennoch an dem geplanten Wechsel der Referenzgröße festgehalten werden, müsse der dazugehörige Prozentsatz ebenfalls angepasst werden (auf 35 % der regelbaren Erzeugung).


Aufgrund ihrer langfristigen Rechtssicherheit habe die KWKG-Förderung einen besonderen Einfluss auf Investitionsentscheidungen. Demnach solle keine zusätzliche Beschränkung der KWKG-Förderung für selbst verbrauchten Strom erfolgen.

Darüber hinaus werde die einheitliche Förderung von Mini-KWK-Anlagen (< 50 kW) den stark unterschiedlichen Anlagenkosten nicht gerecht. Daher müsse die Förderung stärker differenziert werden und weitere Größenklassen berücksichtigen.


Um einen strompreisorientierten Betrieb sicherzustellen und Förderausgaben zu sparen, sei eine Begrenzung der jährlich geförderten Laufzeit von 2.500 Vollbenutzungsstunden ratsam. Die Kurzstudie können Sie auf den Internetseiten des BKWK abrufen.

Weitere Infos zum neuen KWK-Gesetz finden Sie hier.

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