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Meinung zum EEG-Ausschreibemodell gefragt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Konsultationsverfahren für die Pilotausschreibung der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eröffnet. Wie das Ressort mitteilte, können bis zum 22. August schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu dem Eckpunktepapier eingereicht werden.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Konsultationsverfahren für die Pilotausschreibung der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eröffnet. Wie das Ressort mitteilte, können bis zum 22. August schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu dem Eckpunktepapier und zum betreffenden wissenschaftlichen Bericht eingereicht werden.


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Den wissenschaftlichen Bericht hatte ein Forschungskonsortium erstellt, dem das Beratungsunternehmen Ecofys und Takon, das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) sowie die Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner angehören.


Laut Ministeriumsangaben soll noch in diesem Jahr - aufbauend auf den Eckpunkten - eine Verordnung vorgelegt werden. In einem ersten Schritt werde die Höhe der Förderung für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen über Pilotausschreibungen ermittelt. Diese lieferten wichtige Erfahrungswerte für das künftige Verfahren. Ab 2017 sei dann geplant, die Förderhöhe grundsätzlich auch für die anderen erneuerbaren Energien über Ausschreibungen zu ermitteln.


Der Systemwechsel zu Ausschreibungsmodellen war dem Ministerium zufolge im Zuge der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen worden. Ziel des Vorgehens sei es, die festgelegten Ausbauziele der erneuerbaren Energien kostengünstiger zu erreichen. Voraussetzungen für das Gelingen sind laut Eckpunktpapier eine Knappheitssituation und Wettbewerb auf dem entsprechenden Markt. Beides sehen die Autoren als gegeben an.

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