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Nächste EEG-Reform: Sind Landwirte aus dem Rennen?

Bereits jetzt wird im Bundeswirtschaftsministerium an der nächsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gearbeitet. Was bislang bekannt geworden ist, stößt allerdings auf massive Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits jetzt wird im Bundeswirtschaftsministerium an der nächsten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gearbeitet. Was bislang bekannt geworden ist, stößt allerdings auf massive Kritik.


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Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband (BWGV) forderte von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel daher dringend Nachbesserungen. Unter anderem will der SPD-Vorsitzende künftig keine feste Einspeisevergütung mehr für Strom aus erneuerbaren Energien zahlen. Stattdessen sollen nach seinem Willen die Projekte ausgeschrieben werden. Die Investoren müssen somit angeben, welche Vergütung sie benötigen. Den Zuschlag erhalten dann nur diejenigen, die den Strom am günstigsten erzeugen können.


Darin sehen Kritiker eine Gefahr. Denn vermutlich werden so nur noch Großinvestoren das Rennen machen, die in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen produzieren können, als Privatpersonen oder Genossenschaftsmodelle. BWGV-Präsident, Dr. Roman Glaser, sagte beim gemeinsam mit dem Stuttgarter Landwirtschaftsministerium ausgerichteten Energietag Anfang vergangener Woche in der Landeshauptstadt: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschreibungsmodelle für Photovoltaikanlagen so umgesetzt würden, dass auch Energiegenossenschaften eine Chance hätten, sänken von Tag zu Tag. Er forderte eine Gleichbehandlung genossenschaftlicher Anlagen mit denen von Investoren.


Gefordert wird vom BWGV auch eine Verlängerung der Vergütungsdauer für Biogasanlagen, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, um weitere zehn Jahre, wenn sie flexible Kapazitäten aufbauen und daraus Regelenergie liefern oder ihren Strom bedarfsgerecht einspeisen und einen Mindestnutzungsgrad von 60 % der Abwärme erfüllen. So könnten auch ältere Biogasanlagen in genossenschaftliche Nahwärmekonzepte einbezogen werden.

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