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Neue Tücke im EEG: Gemeinsame Ausschreibungen

Im neuen EEG 2017 will die Bundesregierung Wind- und Solarparks in einer gemeinsamen Ausschreibung gegeneinander antreten lassen. Das führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, befürchtet die Branche.

Lesezeit: 2 Minuten

Das novellierte Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2017) enthält mehr Neuerungen, als zunächst bekannt wurde. Dazu gehören u.a. „Technologieneutrale Ausschreibungen“, die laut §39i des neuen Gesetzes ab dem Jahr 2018 vorgesehen sind. Laut Marktbeobachtern hat diese Vorschrift erst kurz vor Verabschiedung den Weg in den Gesetzestext gefunden. Sie schreibt vor, dass Windenergieanlagen an Land und Solarparks in einer gemeinsamen Ausschreibung in einem Pilotverfahren gegeneinander antreten sollen. Konkrete Vorgaben soll das Bundeswirtschaftsministerium per Verordnung spätestens bis Mai 2018 festlegen. Im EEG ist dazu nur enthalten, dass das Ausschreibungsvolumen insgesamt 400 Megawatt (MW) pro Jahr ausmachen soll.


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Der Bund will diese Form der Ausschreibung testen, ohne die im EEG definierten technologiespezifischen Höchstmengen zu überschreiten. Das bedeutet: Die 400 MW werden von dem angestrebten Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land (2800 MW/Jahr) und Photovoltaik (600 MW/Jahr) abgezogen.  


Zwar ist diese Art der Ausschreibung nur ein Pilotvorhaben, mit dessen Erfahrungen dann andere, technologieoffene Ausschreibungen gestaltet werden könnten. Allerdings sehen Vertreter verschiedener Verbände schon heute gewisse Webfehler: Denn die Windenergie ist die Technologie, mit der mit Abstand am günstigsten Strom produzieren lässt. So rechnet beispielsweise der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) beim Internetdienst Bizzenergy Weekly vor, dass sich Windstrom an guten Standorten für 5,5 ct/kWh produzieren lässt, Solarstrom in Freiflächenparks dagegen für derzeit mindestens 7 ct/kWh. Erst Mitte des nächsten Jahrzehnts werde Solarstrom günstiger als Windstrom sein, so der BSW.


Damit wäre zu befürchten, dass Windprojekte bei den Ausschreibungen um die künftige Förderhöhe immer die Nase vorn haben werden – erst recht, wenn der Bund auch weitere Technologien wie z.B. die Bioenergie einbeziehen würde.


Der Bundesverband Windenergie hält aber einen regionalen Mix aus allen Erneuerbare-Energien-Technologien für sinnvoll. „Wir glauben nicht, dass sich dieser in derartigen Ausschreibungen sicherstellen lässt“, teilt ein Sprecher auf top agrar-Anfrage mit.


Das befürchtet auch der Dachverband „Bundesverband Erneuerbare Energien“: Bei einer gemeinsamen Ausschreibung wird es für Photovoltaik voraussichtlich schwer werden, sich gegen die Windenergie durchzusetzen. Insofern werde von den 400 MW wahrscheinlich die komplette Menge Wind sein.

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