Das Bundeskabinett hat die Reform der Ökostrom-Förderung beschlossen und sich heute auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Vor allem die Biogasbranche muss sich auf einen Kahlschlag einstellen.
In trockenen Tüchern ist das EEG allerdings noch nicht. In den kommenden Wochen stehen weitere Abstimmungen an, bevor die Paragrafen am 1. August dieses Jahres in Kraft treten sollen: Am 8. Mai beraten die Abgeordneten im Bundestag zum ersten Mal den Entwurf. Für den 2. Juni ist eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angesetzt. Mitte Juli folgen zwei weitere Lesungen im Abgeordnetenhaus und die Abstimmung im Bundesrat. Noch bleibt somit Zeit für Korrekturen. Allerdings rechnen Experten nicht damit, dass sich an der grundlegenden Ausrichtung des Entwurfes noch etwas ändern wird. Dafür ist die Opposition im Bundestag zu klein und auf die Forderungen der Bundesländer ist die Regierung bereits weitestgehend beim Energiegipfel Anfang April eingegangen.
Was genau im heute beschlossenen Entwurf steht und wie sich das auf die Biogasbranche auswirken könnte, wird top agrar für Sie analysieren und Ihnen die Ergebnisse in der nächsten top agrar-Ausgabe präsentieren. Sie erscheint Ende kommender Woche.