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Regierung will Güllebonus streichen

In der Koalition überschlagen sich die Ereignisse bezüglich der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Erst zog Bundesumweltminister Peter Altmaier Ende Januar völlig überraschend ein Konzept zur Begrenzung der EEG-Umlage aus der Tasche. Eine Woche später ging Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler mit ganz eigenen Vorschlägen auf Gegenkurs.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Koalition überschlagen sich die Ereignisse bezüglich der Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Erst zog Bundesumweltminister Peter Altmaier Ende Januar völlig überraschend ein Konzept zur Begrenzung der EEG-Umlage aus der Tasche. Eine Woche später ging Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler mit ganz eigenen Vorschlägen auf Gegenkurs. Heute wiederum waren sich dann beide doch einig. Was bislang aus dem gemeinsamen Konzept bekannt ist, dürfte für politischen Sprengstoff sorgen. Hier die wichtigsten Änderungen:

  • Insgesamt wollen Altmaier und Rösler die EEG-Umlage um 1,86 Milliarden Euro entlasten. Unter anderem sollen dazu die Ausnahmen für die Industrie gestrichen werden, die bislang teilweise von der Umlage befreit war.

  • Neuen Ökostromanlagen erhalten ab dem 1. August 2013 in den ersten fünf Betriebs-Monaten nach dem Netzanschluss nur den Marktwert für Strom. Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage und fällt in der Regel sehr viel geringer aus als die Vergütung nach dem EEG. Davon sind Solarstromanlagen ausgenommen.

  • Die Vergütung nach dem sechsten Monat wird gekappt (nur Neuanlagen). So sollen Windenergieanlagen nur noch 8 Cent je Kilowattstunden anstatt wie bisher über 9 Cent erhalten. Der Systemdienstleistungsbonus für die Windmühlen entfällt. Für alle anderen Anlagen, unter anderem für Biogasanlagen, reduziert sich die Vergütung einmalig um 4 Prozent.

  • Besonders eklatant: Biogaserzeugern, die ihre Anlage zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen haben, wird der Güllebonus gestrichen.

  • Alle Betreiber bestehender Anlagen sollen im Jahr 2014 auf 1,5 Prozent der Förderung verzichten (Anlagen, die vor dem 1. August 2013 an das Netz angeschlossen wurden).
(-ro-)

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