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Schleswig-Holstein verbietet unterirdische Kohlendioxydspeicherung

Eine unterirdische Lagerung von Kohlendioxyd wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Kieler Landtag in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine unterirdische Lagerung von Kohlendioxyd wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Kieler Landtag in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Bereits bei der Ersten Lesung im August 2013 war deutlich geworden, dass alle Fraktionen die Anwendung der sogenannten Carbon-Capture-and-Storage-(CCS)-Technik ablehnen, bei der Kohlendioxyd aus Kohlekraftwerken in unterirdische Speicher gepresst wird.


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„Wir haben das erste CCS-Gesetz der Republik“, stellte der auch für Umweltfragen zuständige Landwirtschaftsminister Robert Habeck erfreut fest. Er begrüßte ausdrücklich, dass die unterirdische Speicherung des Klimakillers nun im ganzen Land ausgeschlossen sei. „Hier hat das Land parteiübergreifend klar gemacht: Wir wollen kein CCS als Reinwasch-Technologie für die klimaschädliche Kohleverbrennung“, so der Minister.


Mit dem gesetzlichen Verbot hat Schleswig-Holstein von der Länderklausel im Bundesgesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxyd Gebrauch gemacht. Die geologische Prüfung habe ergeben, dass eine Speicherung von Kohlendioxyd nirgendwo im Land möglich sei, unter anderem weil Sandsteine nicht porös genug seien, Gefahren für das Trinkwasser bestünden oder Erdwärme nicht mehr dauerhaft genutzt werden könne, hieß es in der Gesetzesbegründung.


Nicht betroffen von dem Verbot sind eventuelle Einlagerungen von Kohlendioxyd außerhalb der 12-Seemeilenzone und mögliche Kohlendioxydleitungen, die das Hoheitsgebiet des Landes überqueren. Für den Ausschluss solcher Vorhaben hat das Bundesland keine Gesetzgebungskompetenz.

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