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Sechs Bundesländer warnen vor Schieflage bei Windstrom-Förderung

Die Energieminister aus sechs Bundesländern fordern die Bundesregierung auf, bei der Windstromförderung künftig Binnenlandstandorte in Mittel- und Süddeutschland stärker zu berücksichtigen

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Einstieg in das Ausschreibungsverfahren ab dem Jahr 2017 könnte es bei der Windenergie ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Konzentration der Windenergie in windstarken Regionen geben. Das befürchten die Energieminister der Klimaschutz- und Energieminister der sechs Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Sie haben hierzu ein gemeinsames Positionspapier verfasst.


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Darin fordern sie, das so genannte Referenzertragsmodell im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so zu modifizieren, dass bei einer Ausschreibung die windstarken Standorte nicht bevorteilt werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre, die Grundvergütung im EEG zu senken und windstarken Standorten die Anfangsvergütung für eingespeisten Strom über eine kürzere Dauer als bisher zu bezahlen. Auf diese Weise könnte es gelingen, den Wettbewerbsnachteil weniger windstarker Gebiete im Ausschreibungsverfahren teilweise auszugleichen. Für starke Standorte würden sich im Gegenzug Chancen aus der Vermarktung des erzeugten Stroms an der Strombörse ergeben.


Darüber hinaus plädieren die Länder für eine regionalen Komponente im Ausschreibungsverfahren. Deutschland solle in zwei Windregionen geteilt werden, eine im Norden sowie eine im mittleren und südlichen Teil Deutschlands. Beide Regionen sollen einen garantierten Anspruch auf 40 Prozent der Zuschläge erhalten. Die restlichen 20 Prozent sollen im freien Wettbewerb bleiben. Das bedeutet: Alle Standorte würden in einer deutschlandweiten Auktion angeboten, so dass ein wettbewerbsstarker Markt gewährleistet bleibe. Aber es werde sichergestellt, dass jeweils 40 Prozent des Zuschlags die kostengünstigsten Standorte sowohl in den norddeutschen als auch in den mittel- und süddeutschen Bundesländern erhalten. Dies entspräche der Verteilung des Windenergiezubaus der letzten Jahre.


Mit ihren Vorschlägen gehen die sechs Länder jetzt in die anstehenden Diskussionen auf Bundesebene um die künftigen Ausschreibungsbedingungen für die Vergütung von Windstrom im EEG, das in den kommenden Monaten novelliert werden soll.

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