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Stärken und Schwächen im neuen Strommarktgesetz

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) nimmt Stellung zum Entwurf des neuen Strommarktgesetzes, das auch erneuerbare Energien betrifft.

Lesezeit: 2 Minuten

Das neue Strommarktgesetz setze bei einer Vielzahl von Punkten richtig an und sei damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Strommarktes. Es müssen jetzt jedoch weitere Schritte folgen, fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit Blick den Referentenentwurf zum neuen Strommarktgesetz, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Mitte September vorgelegt hatte.


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Zu den weiteren wichtigen Schritten schlägt der BEE als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland in seiner 27-seitigenStellungnahme, dass die Strommärkte weiter flexibilisiert,  die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr besser verknüpft und ein funktionierender Grünstrommarkt geschaffen werden müssen. Zur Flexibilisierung der Strommärkte seien die Dynamisierung der EEG-Umlage, der Netzentgelte und des KWK-Bonus wichtig. Dem Verband fehlen im Referentenentwurf Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu stärken. 

Auch müsse die Regelenergie endlich flexibilisiert werden.

 

Ein weiteres Problem ist laut BEE die im Strommarktgesetz vorgesehenen Regelungen zur Kappung von Stromspitzen. Der Verband begrüßt vor allem die Kompensation für die verloren gegangenen Kilowattstunden. Diese Regelung diene der Rechts- und Investitionssicherheit. Wie das BMWi meint auch der BEE, dass man in  Preisspitzen nicht eingreifen sollte, weil nur so der Markt seine Wirkung entfalten könne. Allerdings würden die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung bei der Vergütung Erneuerbarer-Energie-Anlagen nicht ausreichen. Sie werde dazu führen, dass die Anlagen abgeregelt würden, die die niedrigsten variablen Kosten haben, während die klimaschädlichen Anlagen mit höheren Grenzkosten weiterlaufen.


Was dem BEE noch immer fehlt, ist eine Regelung für die Vermarktung vonregionalem Grünstrom. Die Bundesregierung sollte deshalb die bereits im EEG 2014 festgeschriebene Verordnungsermächtigung jetzt rasch umsetzen. Der BEE favorisiert dabei das Grünstrommarktmodell. 
Kritisch seien die vorgesehen Änderungen im Stromsteuergesetz zu sehen, sie dürften keinesfalls dazu führen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter auszubremsen.

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