Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat sich am Freitag dazu entschieden, Windenergieanlagen, die bis Ende diesen Jahres ans Netz angeschlossen werden, nach den alten Regelungen des EEG zu vergüten. Die Bundesregierung votiert bislang noch für den Stichtag 23.01.2014. Anlagen, die bis dahin nicht genehmigt waren, sollen bereits niedriger vergütet werden.
Von der Planung bis zum tatsächlichen Start einer Windenergieanlage vergehen oft mehrere Jahre. Deshalb müsse es einen angemessenen Übergangszeitraum geben, bis das neue EEG mit geringeren Vergütungssätzen greife. Sonst würden im Nachhinein Menschen und Unternehmer bestraft, die in die Zukunft investieren, so der Ausschuss.
Nach dem positiven Votum des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates wird sich das Plenum der Länderkammer auf seiner nächsten Sitzung am 23.05.2014 mit dem Antrag aus Rheinland-Pfalz, den Stichtag für die neue EEG-Vergütung um fast ein Jahr nach hinten zu verlegen, befassen.