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Biogaserzeuger müssen kräftig investieren

Die neue AwSV und die Novelle der Dünge-Verordnung haben erhebliche Auswirkungen auf Biogasanlagen, zeigten einige Vorträge gestern auf der Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Nürnberg.

Lesezeit: 3 Minuten

Biogaserzeugern stehen neue Investitionen ins Haus: Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen“ (AwSV) und die novellierte Dünge-Verordnung (DüngeVO) sollen noch in diesem Jahr verabschiedet werden, erklärte gestern Martin BöhmevomBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) auf der Jahrestagung des Fachverbandes Biogas in Nürnberg.


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Beide Verordnungen haben erhebliche Auswirkungen auf Biogasanlagen. So soll nach der neuen DüngeVO, die derzeit im Entwurf vorliegt, bei der Gärrestdüngung die Grenze von 170 kg Stickstoff (N) pro Hektar für die gesamte Menge gelten und nicht nur für den tierischen Anteil. Dieser macht derzeit nur zwischen 30 und 40 % der Gärreste aus. „Damit benötigen Biogasanlagenbetreiber mehr Ausbringfläche, um den Stickstoff unterzubringen“, nennt Dr. Matthias Wendland von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Folgen.


„Aber die Betriebe werden auch weniger Fremdgülle einsetzen“, erwartet Dr. Gerd Reinhold von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Außerdem könnten sie gezwungen sein, mehr in teure Aufbereitungstechniken zu investieren, um Nährstoffe aus dem Betrieb heraus transportieren zu können. „Gerade in Veredelungsregionen steigt der wirtschaftliche Druck auf die Biogasanlagen enorm“, sagte Reinhold voraus. Das sei gerade dort ein Problem, wo die Summe von Großvieheinheiten und Kilowatt Biogasanlagenleistung größer als 2/ha ist.


Die AwSV dagegen fordert nicht nur eine Umwallung aller Anlagen, sondern auch eine Lagerkapazität für Gärreste von neun Monaten. Auch damit kommen Investitionen auf die Landwirte zu. „Einige werden den Substrateinsatz und damit die Leistung reduzieren, um einen Neubau von Behältern zu verhindern“, erwartet Reinhold. Dieser kann je nach Anlagengröße zwischen ca. 1 und 1,7 Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom kosten (ct/kWh). Aus diesem Grund würden auch viele Betreiber in Aufbereitungstechniken investieren, um die Gärreste einzudicken, zu trocknen oder sogar zu vorfluterfähigem Wasser aufzubereiten. Auf jeden Fall werde der Transport aus Veredelungsregionen heraus ansteigen. Eine weitere Strategie könnte der Verzicht auf Gülleeinsatz sein, um die Flüssigkeitsmenge zu reduzieren.


Ein großes Problem gerade für Ostdeutschland, aber auch für Schleswig-Holstein sieht Reinhold in der geplanten Sperrung von Erdbecken (Lagunen) zur Lagerung von Gärresten. „Das wird das Lagerproblem in Anlagen mit hohem Gülleeinsatz, wie in Thüringen üblich, erheblich verschärfen“, kritisiert er.


Er geht davon aus, dass Betreiber mit hohem Investitionsbedarf und kurzer Restlaufzeit bis zum Ende des EEG-Vergütungszeitraums ihre Anlagen vorzeitig stilllegen werden. Da die AwSV nach derzeitigem Stand eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorsieht, wären davon also Anlagen betroffen, bei denen die EEG-Vergütung im Jahr 2022 endet. Das wären Anlagen, die ab dem Jahr 2002 ans Netz gegangen sind.

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