Ende Mai (29. Mai) wird der Windenergieerlass in Baden-Württemberg im Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. „Mit dem neuen Landesplanungsgesetz und dem Windenergieerlass haben wir die Grundlagen geschaffen, um unser Ziel, bis zum Jahr 2020 rund 10 % des Stroms im Land aus Windenergie bereitzustellen, erreichen zu können“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.
Selber bauen könne die Landesregierung die Windkraftanlagen jedoch nicht; vielmehr sei hierzu das gemeinsame Miteinander aller Beteiligten notwendig. Hierfür stelle der Windenergieerlass allen am Verfahren zur Planung, zur Genehmigung und zum Bau von Winenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen, Bürgern und Investoren eine praxisorientierte Handreichung und Leitlinie zur Verfügung.
Der Windenergieerlass fasse die mit dem Bau von Windkraftanlagen zu beachtenden planerischen und rechtlichen Anforderungen zusammen und gebe eine Richtschnur für vorhandene Auslegungsspielräume vor, erläuterte der Grünen-Politiker. Aus seiner Sicht muss dabei ein besonderes Augenmerk auf die Akzeptanz der Bevölkerung gelegt werden; er nannte die frühzeitige Einbeziehung von Bürgern, Interessengruppen und Verbänden eine entscheidende Voraussetzung für einen breiten gesellschaftlichen Konsens.
Der Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg begrüßte den Windkrafterlass, kritisierte aber zugleich, dass darin alte Wälder keine „Tabuzone für Windkraftanlagen“ seien. „In alten Wäldern können wir keine Windräder akzeptieren“, stellte der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann klar. Er wies darauf hin, dass insbesondere die geschützten Fledermäuse diese Rückzugsräume zum Überleben bräuchten. Baumann bezeichnete es als verantwortungslos gegenüber der Natur, auf diesen Flächen Windräder zu bauen. Solange eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden könne, hätten Windräder in alten Wäldern nichts zu suchen.