Konzepte für Standardanlagen im EEG 2012 werden künftig sehr viel schwieriger zu finden sein. Chancen bestehen bestenfalls, wenn die Wärmeabgabe unproblematisch erfolgen kann und hoch vergütet wird, meint Peter Schünemann-Plag, Energieberater bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.Schünemann-Plag hat die neuen Vergütungssätze und Vorschriften im EEG 2012 unter die Lupe genommen und mit den bestehenden Vergütungssätzen verglichen. Positiv wirkt sich nach Ansicht des Beraters aus, dass die bisherige 30% - Grenze für Gülle in Zukunft keine Rolle mehr spielt. Der Gülleanteil kann daher nach Belieben und Möglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt werden. Unnötige Ferntransporte können hier entfallen.
Seiner Meinung nach bestehen Risiken in der absoluten Fallhöhe bei Verstoß gegen eine Vorschrift im Gesetz.
Entscheidend für die Umsetzung von Biogasprojekten sind jedoch nicht allein die EEG – Rahmenbedingungen, sondern auch das wirtschaftliche Umfeld bezüglich des Substratpreisniveaus und der Herstellungskosten der Anlage.
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