Denn wird das in einer Biogasanlage erzeugte Gas in das Erdgasnetz eingespeist, kann es an vielen Stellen aus dem Erdgas entnommen und in Blockheizkraftwerken (BHKW) verstromt werden. Diese BHKW gelten nach dem jetzigen EEG-Entwurf jeweils als eigene Anlage. Da die Stromvergütung für kleinere Leistungsklassen höher ist als die von größeren BHKW, würde der Betreiber eine Anlage mit Gaseinspeisung eine höhere Vergütung erhalten, als wenn er das Gas vor Ort in nur einem BHKW verbrennt. "Anlagen mit Gaseinspeisung könnten aufgrund der höheren Vergütung auch höhere Preise für die Einsatzstoffe bezahlen", heißt es in der Stellungnahme. Der Fachverband fordert daher, dass sich die Höhe der Einspeisevergütung künftig nicht auf das BHKW, sondern auf die Gaserzerzeugungsanlage bezieht.
"Ohne diese Vergütung sind kleine BHKW selbst mit vollständigen Wärmekonzept nicht realisierbar", hält der Bundesverband Biogene und Regenerative Kraft- und Treibstoffe (BBK) dagegen. Die Äußerungen des Fachverbandes zu diesem Thema würden auch den Bemühungen zahlreicher Stadtwerke schaden, Mikronetze zu bestehenden Biogasanlagen mit schlechtem Wärmekonzept anzulegen.