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Biogasrat will Wärmegesetz ändern

Der Biogasrat macht sich für eine verstärkte Nutzung von Biogas in herkömmlichen Brennnwertthermen stark. Der im Sommer neu gegründete Verband, in dem schwerpunktmäßig Großunternehmen organisiert sind, hat hierzu das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Blick. Dieses schreibt für Neubauten den Einsatz neuer Energie vor.

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Der Biogasrat macht sich für eine verstärkte Nutzung von Biogas in herkömmlichen Brennnwertthermen stark. Der im Sommer neu gegründete Verband, in dem schwerpunktmäßig Großunternehmen organisiert sind, hat hierzu das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Blick.


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Dieses schreibt für Neubauten den Einsatz neuer Energie vor. Der Verbraucher kann laut Gesetz zwar entscheiden, welche alternative Energieform er wählt, muss aber bestimmte Quoten einhalten: Wer sich beispielsweise für das Heizen mit einer Solarheizung auf dem Dach entscheidet, muss mindestens 15 % seines Energieverbrauches mit der Sonnenenergie abdecken. Für Biogas beträgt die Quote 30 % sowie für Holz und Pflanzenöl mindestens 50 %.


Allerdings wird der Einsatz von Biogas nur dann anerkannt, wenn es in einem Blockheizkraftwerk verbrannt wird. Der Einsatz in herkömmlichen Heizungen ist kann nicht auf die Quote angerechnet werden.


Die Befürworter dieser Strategie begründen dies damit, dass in Blockheizkraftwerken nicht nur Wärme aus dem Biogas erzeugt wird, sondern auch Strom. Und das sei sehr viel effizienter, als ausschließlich mit Biogas zu heizen.


Der Biogasrat hält dagegen: "Nur wenn die Bundesregierung jetzt notwendige Änderungen des EEWärmeG auf den Weg bringt, besteht die Chance, die Ziele von Meseberg wenigstens annähernd zu erreichen."


Der Verband plädiert für eine "technologieoffene Formulierung" des EEWärmeG. Der Einsatz von Biogas solle nicht nur in Blockheizkraftwerken, sondern beispielsweise auch in Brennwertkesseln möglich sein. Nur so könne ein maximaler Beitrag zur Kohlendioxydminderung geleistet werden. Mit den aktuellen Vorgaben ist der Markt laut Auffassung des Biogasrates im Wärmesegment noch zu klein.


Positive landespolitische Initiativen wie in Baden-Württemberg könnten das nicht ausgleichen. Ansatzpunkt für die Bemühungen des Biogasrates ist nun der Koalitionsvertrag von FDP und Union. Dort wird zugesichert, die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu verbessern.

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